Beschluss:

 

Der als Anlage beigefügte Stellenplan des Amtes Föhr-Amrum für das Jahr 2022 wird mit der vorgenannten Änderung zur Stelle mit der lfd. Nr. 18 genehmigt.


Herr Hess berichtet anhand der Vorlage.

 

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Der Stellenplan ist Grundlage für die Personalkostenansätze im Haushaltsplan. Der Entwurf des Stellenplans des Amtes Föhr-Amrum für das Jahr 2022 (Teil A) ist der Vorlage als Anlage beigefügt.

 

Die Stellenbewertungen sind nunmehr weitestgehend angeschlossen und wurden, dem aktuellen Sachstand entsprechend, in den Stellenplan eingearbeitet.

 

Die Veränderungen im Vergleich zum Vorjahr sind in der Veränderungsliste (Teil B) ausgewiesen.

 

Die Veränderungen zum Vorjahr stellen sich im Wesentlichen wie folgt dar:

 

Am 21.09.2021 hat das Innenministerium mit den Landtagsfraktionen eine Einigung darüber herbeigeführt, dass die Kommunalbesoldungsverordnung und die kommunale Stellenobergrenzenverordnung zum 01.04.2022 geändert werden sollen. Die Verordnungsentwürfe sollen im Laufe des Oktober 2021 fertiggestellt werden und dann die notwendigen Verfahren durchlaufen. Folgende Eckpunkte stehen zur Beratung an:

 

  • In der Kommunalbesoldungsverordnung wird die besoldungsrechtliche Einstufung der hauptamtlichen Bürgermeisterinnen und Bürgermeister (mit Ausnahme von B 9), der Landrätinnen und Landräte sowie der Amtsdirektorinnen und Amtsdirektoren um jeweils eine Stufe angehoben.

 

  • In der Stellenobergrenzenverordnung für Kommunalbeamtinnen und Kommunalbeamte (KomStOVO) ist geplant, die höchstzulässigen Besoldungsämter in Gemeinden und Ämtern zu verändern und zu dem noch die Zahl der Größenklassen von bisher vier auf zwei zu reduzieren; demnach könnten in Gemeinden und Ämtern zu 20.000 Einwohnern Laufbahnbeamte bis A 15, in größeren Ämtern bis A 16 beschäftigt werden.

 

Für den Stellenplan des Amtes Föhr-Amrum bedeutet dies, dass die Stelle der Amtsdirektorin/des Amtsdirektors mit der lfd. Nr. 2 -bei Inkrafttreten der Änderungen der Kommunalbesoldungsverordnung- in die Besoldungsgruppe B 2 SHBesG einzustufen ist. Bis zu diesem Zeitpunkt bleibt die Einstufung in die Besoldungsgruppe A 16 SHBesG bestehen.

 

Die Stelle unter der lfd. Nr. 6 „Beschäftigte/r“ wird aufgrund der durchgeführten Stellenbewertung von der Entgeltgruppe 8 TVöD in die Entgeltgruppe 9 TVöD höhergruppiert.

 

Auch die Änderungen bei der lfd. Nr. 20 „Beschäftigte/r“ ergibt sich aus dem Stellenbewertungsverfahren der Firma Kienbaum.

 

Unter der lfd. Nr. 35 „Beschäftigte/r“ wird eine weitere Stelle mit der Eingruppierung in die Entgeltgruppe 9 TVöD ausgewiesen. Die zusätzliche Schaffung der Stelle dient der Einarbeitung, da die Abteilungsleitung zum 01.01.2023 neu zu besetzen sein wird. Diese zusätzliche Stelle wurde daher mit einem kw-Vermerk versehen.

 

Aufgrund der Stellenbewertungen haben sich im Vergleich zur 2. Änderung des Stellenplans 2021 des Amtes Föhr-Amrum nochmals Verschiebungen der Stellenanteile der Stellen der lfd. Nr. 36 bis 38 ergeben.

 

Er ergänzt, dass sich der Haupt- und Finanzausschuss dafür ausgesprochen habe, die Stelle mit der laufenden Nummer 18 künftig analog der Stelle mit der laufenden Nummer 68 nach A 13/ E 12 zu bewerten. Die aktuelle Stelleninhaberin verfüge durch ihr Hochschulstudium auch über die notwendige Qualifikation.

 


Abstimmungsergebnis:           einstimmig