Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussempfehlung:

 

1.    Die Gemeinde Norddorf auf Amrum beschließt die mittelbare Beteiligung an der Gründung der „Inselenergie Föhr-Amrum GmbH“ durch die Inselwerke Föhr-Amrum GmbH auf der Grundlage des als Anlage 1 beigefügten Gesellschaftsvertrags und der als Anlage 2 beigefügten Gesellschaftervereinbarung. Die Inselwerke Föhr-Amrum GmbH soll sich als Mehrheitsgesellschafterin mit einem Geschäftsanteil in Höhe von 20.000,- EUR (80 %) an der „Inselenergie Föhr-Amrum GmbH“ beteiligen.

 

2.    Der Vertreter der Gemeinde Norddorf auf Amrum in der Gesellschafterversammlung der Inselwerke Föhr-Amrum GmbH wird ermächtigt und angewiesen, im Rahmen einer Gesellschafterversammlung der Inselwerke Föhr-Amrum GmbH der Beteiligung an der Gründung der „Inselenergie Föhr-Amrum GmbH“ auf der Grundlage des als Anlage 1 beigefügten Gesellschaftsvertrags und der als Anlage 2 beigefügten Gesellschaftervereinbarung zuzustimmen.

 

3.    Soweit die Kommunalaufsicht im Rahmen des Anzeigeverfahrens des Amtes Föhr-Amrum Anpassungen an dem Gesellschaftsvertrag oder der Gesellschaftervereinbarung fordert, gilt der Beschluss nach Ziffer 1 und die Ermächtigung bzw. Weisung nach Ziffer 2 auch für einen entsprechend angepassten Gesellschaftsvertrag oder eine entsprechend angepasste Gesellschaftervereinbarung. Unwesentliche Änderungen, insbesondere redaktioneller Art, dürfen ebenfalls vorgenommen werden. Bei wesentlichen Änderungen ist die Gemeindevertretung jedoch vor der Gründung der „Inselenergie Föhr-Amrum GmbH“ erneut zu befassen.

 

 


Sachdarstellung mit Begründung:

 

Das Amt Föhr-Amrum, die Stadt Wyk auf Föhr sowie die Gemeinden der Inseln Föhr und Amrum haben mit Gesellschaftsvertrag vom 25.11.2020 die Inselwerke Föhr-Amrum GmbH gegründet.

 

Zum Zweck einer klimafreundlichen Wärmeversorgung und Stromerzeugung sowie des Stromvertriebs auf den Inseln Föhr und Amrum beabsichtigen die Inselwerke Föhr-Amrum GmbH zusammen mit der DSK Energie GmbH die Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung unter der Firma „Inselenergie Föhr-Amrum GmbH“. Ein mögliches weiteres Geschäftsfeld dieser neu zu gründenden Gesellschaft soll die Koordinierung und ggf. auch Umsetzung klimafreundlicher insularer Mobilitätskonzepte sein.

 

Die Inselwerke Föhr-Amrum GmbH soll mit einem Geschäftsanteil von 80 % Mehrheitsgesellschafterin, die DSK Energie GmbH mit einem Geschäftsanteil von 20 % Minderheitsgesellschafterin werden.

 

Die Inselwerke Föhr-Amrum GmbH und die DSK Energie GmbH haben den als Anlage 1 beigefügten Entwurf eines Gesellschaftsvertrags sowie den als Anlage 2 beigefügten Entwurf einer Gesellschaftervereinbarung miteinander abgestimmt.

 

Das Amt Föhr-Amrum ist aufgrund seiner Beteiligung von 51 % an der Inselwerke Föhr-Amrum GmbH verpflichtet, die beabsichtigte mittelbare Beteiligung an der „Inselenergie Föhr-Amrum GmbH“ vorab bei der Kommunalaufsicht anzuzeigen (§§ 108 GO, 18 Abs. 1 AO). Für die Stadt Wyk auf Föhr und die Gemeinden der Inseln Föhr und Amrum ist ein eigenes Anzeigeverfahren gemäß § 108 GO nicht erforderlich, da sie nicht mit mehr als 25 % an der Inselwerke Föhr-Amrum GmbH beteiligt sind (§ 108 Abs. 2 GO).

 

Das Amt Föhr-Amrum hat der Kommunalaufsicht den als Anlage 1 beigefügten Entwurf des Gesellschaftsvertrags sowie den als Anlage 2 beigefügten Entwurf der Gesellschaftervereinbarung sowie weitere Unterlagen zur Gesellschaftsgründung am 25.10.2021 im Rahmen der Vorab-Anzeige gemäß § 108 Abs. 1 Satz 1 GO übersandt.

 

Die Voraussetzungen für die mittelbare Beteiligung an der Gründung der „Inselenergie Föhr-Amrum GmbH“ gemäß §§ 101, 102 GO liegen vor. Es wird insoweit auf die „Checkliste“ zum gemeindewirtschaftlichen Prüfprogramm (Anlage 3) sowie den Abwägungsbericht gemäß § 102 Abs. 1 Satz 2 GO (Anlage 4) verwiesen. Beide Dokumente hat das Amt Föhr-Amrum im Rahmen seiner Anzeige ebenfalls der Kommunalaufsicht vorgelegt. Eine Rückmeldung der Kommunalaufsicht gegenüber dem Amt Föhr-Amrum steht noch aus.

 

 

 

Beschluss:

 

1.    Die Gemeinde Norddorf auf Amrum beschließt die mittelbare Beteiligung an der Gründung der „Inselenergie Föhr-Amrum GmbH“ durch die Inselwerke Föhr-Amrum GmbH auf der Grundlage des als Anlage 1 beigefügten Gesellschaftsvertrags und der als Anlage 2 beigefügten Gesellschaftervereinbarung. Die Inselwerke Föhr-Amrum GmbH soll sich als Mehrheitsgesellschafterin mit einem Geschäftsanteil in Höhe von 20.000,- EUR (80 %) an der „Inselenergie Föhr-Amrum GmbH“ beteiligen.

 

2.    Der Vertreter der Gemeinde Norddorf auf Amrum in der Gesellschafterversammlung der Inselwerke Föhr-Amrum GmbH wird ermächtigt und angewiesen, im Rahmen einer Gesellschafterversammlung der Inselwerke Föhr-Amrum GmbH der Beteiligung an der Gründung der „Inselenergie Föhr-Amrum GmbH“ auf der Grundlage des als Anlage 1 beigefügten Gesellschaftsvertrags und der als Anlage 2 beigefügten Gesellschaftervereinbarung zuzustimmen.

 

3.    Soweit die Kommunalaufsicht im Rahmen des Anzeigeverfahrens des Amtes Föhr-Amrum Anpassungen an dem Gesellschaftsvertrag oder der Gesellschaftervereinbarung fordert, gilt der Beschluss nach Ziffer 1 und die Ermächtigung bzw. Weisung nach Ziffer 2 auch für einen entsprechend angepassten Gesellschaftsvertrag oder eine entsprechend angepasste Gesellschaftervereinbarung. Unwesentliche Änderungen, insbesondere redaktioneller Art, dürfen ebenfalls vorgenommen werden. Bei wesentlichen Änderungen ist die Gemeindevertretung jedoch vor der Gründung der „Inselenergie Föhr-Amrum GmbH“ erneut zu befassen.

 

 

Abstimmungsergebnis:          einstimmig dafür