Sitzung: 30.11.2021 Gemeindevertretung
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 0, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 5
Vorlage: Nord/000119/1
Beschlussempfehlung:
1.
Zur
Sicherung der Planung beschließt die Gemeindevertretung aufgrund des § 16 Abs.
1 des Baugesetzbuches den vorliegenden Entwurf der 1. Verlängerung der
Veränderungssperre für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 7 A (Anlage 1) als
Satzung.
2.
Der
Beschluss der Veränderungssperre ist nach § 16 Abs. 2 Satz 2 Baugesetzbuch
ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche
Anzahl der Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter:
Davon
anwesend:
Ja-Stimmen:
Nein-Stimmen:
Stimmenthaltungen:
Bemerkungen:
Es waren keine / folgende Gemeindevertreterinnen /
Gemeindevertreter nach § 22 Gemeindeordnung ( GO ) von der Beratung
ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung
anwesend:
Sachdarstellung mit Begründung:
Die Gemeindevertretung hat in
ihrer Sitzung am 03.02.2015 und erneut in der Sitzung am 18.12.2018
beschlossen, für das Gebiet westlich des Lunstruat zwischen den Straßen
Dünemwai und Strunwai bis einschließlich nordwestlich des Fleegamwai bis zum
Madelwai den Bebauungsplan Nr. 7 A aufzustellen.
Für die Aufstellung des
Bebauungsplanes wurden folgende Planungsziele festgelegt:
-
Sicherung und Fortentwicklung des Dauerwohnens und der Fremdenverkehrsnutzungen
durch Festsetzung der Art der baulichen Nutzung,
-
Sicherung der bestehenden städtebaulichen Struktur durch Festsetzung von
Mindestgrundstücksgrößen und ggf. Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und
überbaubaren Grundstücksflächen ,
-
Gestaltung des jetzigen Übergangs von Innen- zu Außenbereich
In der Sitzung am 21.01.2020 hat die Gemeindevertretung
erstmals eine Veränderungssperre nach § 14 Baugesetzbuch als Satzung
beschlossen. Diese wurde nach bewirkter Bekanntmachung am 31.01.2020
rechtskräftig und tritt gem. § 17 Abs. 1 BauGB nach Ablauf von zwei Jahren
wieder außer Kraft. Die Gemeinde kann die Frist gem. § 17 Abs. 1 Satz 3 BauGB
jedoch um ein Jahr verlängern.
Da die Voraussetzungen für eine Veränderungssperre weiterhin
fortbestehen, kann zur Sicherung der Planung im Geltungsbereich des
Bebauungsplans Nr. 7 A eine Satzung über die Verlängerung der rechtskräftigen
Veränderungssperre erlassen werden.
Mit dem Erlass der Veränderungssperre soll sichergestellt
werden, dass während der Aufstellung des Bebauungsplans keine baulichen Anlagen
errichtet werden dürfen, die den Zielen der Planung und den Bestimmungen des
künftigen Bebauungsplans entgegenstehen.
Anlagen:
1.
Entwurf der 1. Verlängerung der
Veränderungssperre für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 7 A
In der Satzung wird
in der Präambel letzter Absatz folgendes hinzugefügt:
….“durch Beschluss
des von der Kommunalaufsicht bestellten Beauftragten am 30.11.2021“, wird
folgende Satzung über die 1. Verlängerung der Veränderungssperre:
Am Ende der Satzung
wird die Unterschrift des Bürgermeisters
ersetzt durch:
„Joachim Rück als von
der Kommunalaufsicht nach § 127 Gemeindeordnung bestellter Beauftragter“
Beschlussempfehlung:
1.
Zur
Sicherung der Planung beschließt die Gemeindevertretung aufgrund des § 16 Abs.
1 des Baugesetzbuches den vorliegenden Entwurf der 1. Verlängerung der
Veränderungssperre für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 7 A (Anlage 1) als
Satzung.
2.
Der
Beschluss der Veränderungssperre ist nach § 16 Abs. 2 Satz 2 Baugesetzbuch ortsüblich
bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche
Anzahl der Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter: 9
Davon
anwesend: 3
Ja-Stimmen:
Nein-Stimmen:
Stimmenthaltungen:
Bemerkungen:
Es waren folgende Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter
Sibylle Franz, Mathias Hölck, Thore Blome, Gunnar Hesse und Kai Quedens nach §
22 Gemeindeordnung ( GO ) von der Beratung ausgeschlossen; sie waren weder bei
der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:
Vermerk über die Beschlussfassung zur Verlängerung der Veränderungssperre der Gemeinde Norddorf auf Amrum für das Gebiet westlich des „Lunstruat zwischen den Straßen Dünemwai und Strunwai bis einschließlich nordwestlich des Fleegamwai bis zum Madelwai“ im Bereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan 7 A
Im Rahmen der öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung Norddorf auf Amrum am 30. November 2021 wurde unter dem Tagesordnungspunkt Nr. 10 folgende Beschlussfassung für mich als Beauftragten vorgesehen:
Beratung und Beschlussfassung über die Verlängerung der Veränderungssperre für den B-Plan 7 A durch den Beauftragten Herrn Rück für die Gemeindevertretung.
Bei Aufruf des Tagesordnungspunktes haben die befangenen Mitglieder der Gemeindevertretung den Sitzungsraum verlassen.
In meiner Funktion als von der Kommunalaufsicht mit Verfügung vom 03.11.2021 Az.: 01.3.3-2207 bestellten Beauftragten für die Beschlussfassung einer Veränderungssperre habe ich den Satzungstext gem. Anlage zu diesem Vermerk verlesen und sodann den folgenden Beschluss für die Gemeinde Norddorf auf Amrum gefasst:
Ich beschließe hiermit die 1. Verlängerung der Veränderungssperre für
den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 7A der Gemeinde Norddorf auf Amrum für das
Gebiet „westlich des Lunstruat zwischen den Straßen Dünemwai und Strunwai bis
einschließlich nordwestlich des Fleegamwai bis zum Madelwai“ in der diesem
Vermerk als Anlage beigefügten Fassung.
Die Amtsverwaltung erhält den Auftrag, diese Satzung in Januar 2022 so rechtzeitig bekannt zu machen, dass sie vor dem 31.01.2022 in Kraft tritt.
Norddorf auf Amrum, den 30.11.2021
Joachim Rück als von der Kommunalaufsicht des Kreises Nordfriesland
Bestellter Beauftragter gem. § 127 der Gemeindeordnung,
Vfg vom 03.11.2021 – Az.: 01.3.3-2207