Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 0, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 5

Beschlussempfehlung:

 

1.    Zur Sicherung der Planung beschließt die Gemeindevertretung aufgrund des § 16 Abs. 1 des Baugesetzbuches den vorliegenden Entwurf der 1. Verlängerung der Veränderungssperre für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 7 A (Anlage 1) als Satzung.

2.    Der Beschluss der Veränderungssperre ist nach § 16 Abs. 2 Satz 2 Baugesetzbuch ortsüblich bekannt zu machen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter:

Davon anwesend:

Ja-Stimmen:

Nein-Stimmen:

Stimmenthaltungen:

 

Bemerkungen:

 

Es waren keine / folgende Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter nach § 22 Gemeindeordnung ( GO ) von der Beratung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:


Sachdarstellung mit Begründung:

 

Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 03.02.2015 und erneut in der Sitzung am 18.12.2018 beschlossen, für das Gebiet westlich des Lunstruat zwischen den Straßen Dünemwai und Strunwai bis einschließlich nordwestlich des Fleegamwai bis zum Madelwai den Bebauungsplan Nr. 7 A aufzustellen.

 

Für die Aufstellung des Bebauungsplanes wurden folgende Planungsziele festgelegt:

 

-          Sicherung und Fortentwicklung des Dauerwohnens und der Fremdenverkehrsnutzungen durch Festsetzung der Art der baulichen Nutzung,

-          Sicherung der bestehenden städtebaulichen Struktur durch Festsetzung von Mindestgrundstücksgrößen und ggf. Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubaren Grundstücksflächen ,

-          Gestaltung des jetzigen Übergangs von Innen- zu Außenbereich

In der Sitzung am 21.01.2020 hat die Gemeindevertretung erstmals eine Veränderungssperre nach § 14 Baugesetzbuch als Satzung beschlossen. Diese wurde nach bewirkter Bekanntmachung am 31.01.2020 rechtskräftig und tritt gem. § 17 Abs. 1 BauGB nach Ablauf von zwei Jahren wieder außer Kraft. Die Gemeinde kann die Frist gem. § 17 Abs. 1 Satz 3 BauGB jedoch um ein Jahr verlängern.

 

Da die Voraussetzungen für eine Veränderungssperre weiterhin fortbestehen, kann zur Sicherung der Planung im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 7 A eine Satzung über die Verlängerung der rechtskräftigen Veränderungssperre erlassen werden.

 

Mit dem Erlass der Veränderungssperre soll sichergestellt werden, dass während der Aufstellung des Bebauungsplans keine baulichen Anlagen errichtet werden dürfen, die den Zielen der Planung und den Bestimmungen des künftigen Bebauungsplans entgegenstehen.

Anlagen:

 

1.    Entwurf der 1. Verlängerung der Veränderungssperre für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 7 A

 

 

In der Satzung wird in der Präambel letzter Absatz folgendes hinzugefügt:

 

….“durch Beschluss des von der Kommunalaufsicht bestellten Beauftragten am 30.11.2021“, wird folgende Satzung über die 1. Verlängerung der Veränderungssperre:

 

Am Ende der Satzung wird  die Unterschrift des Bürgermeisters ersetzt durch:

 

„Joachim Rück als von der Kommunalaufsicht nach § 127 Gemeindeordnung bestellter Beauftragter“

 

 

Beschlussempfehlung:

 

1.    Zur Sicherung der Planung beschließt die Gemeindevertretung aufgrund des § 16 Abs. 1 des Baugesetzbuches den vorliegenden Entwurf der 1. Verlängerung der Veränderungssperre für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 7 A (Anlage 1) als Satzung.

2.    Der Beschluss der Veränderungssperre ist nach § 16 Abs. 2 Satz 2 Baugesetzbuch ortsüblich bekannt zu machen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter: 9

Davon anwesend: 3

Ja-Stimmen:

Nein-Stimmen:

Stimmenthaltungen:

 

Bemerkungen:

 

Es waren folgende Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter Sibylle Franz, Mathias Hölck, Thore Blome, Gunnar Hesse und Kai Quedens nach § 22 Gemeindeordnung ( GO ) von der Beratung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:

 

 

Vermerk über die Beschlussfassung zur Verlängerung der Veränderungssperre der Gemeinde Norddorf auf Amrum für das Gebiet westlich des „Lunstruat zwischen den Straßen Dünemwai und Strunwai bis einschließlich nordwestlich des Fleegamwai bis zum Madelwai“ im Bereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan 7 A

 

 

Im Rahmen der öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung Norddorf auf Amrum am 30. November 2021 wurde unter dem Tagesordnungspunkt Nr. 10 folgende Beschlussfassung für mich als Beauftragten vorgesehen:

 

Beratung und Beschlussfassung über die Verlängerung der Veränderungssperre für den B-Plan 7 A durch den Beauftragten Herrn Rück für die Gemeindevertretung.

 

Bei Aufruf des Tagesordnungspunktes haben die befangenen Mitglieder der Gemeindevertretung den Sitzungsraum verlassen.

 

In meiner Funktion als von der Kommunalaufsicht mit Verfügung vom 03.11.2021 Az.: 01.3.3-2207 bestellten Beauftragten für die Beschlussfassung einer Veränderungssperre habe ich den Satzungstext gem. Anlage zu diesem Vermerk verlesen und sodann den folgenden Beschluss für die Gemeinde Norddorf auf Amrum gefasst:

 

 

Ich beschließe hiermit die 1. Verlängerung der Veränderungssperre für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 7A der Gemeinde Norddorf auf Amrum für das Gebiet „westlich des Lunstruat zwischen den Straßen Dünemwai und Strunwai bis einschließlich nordwestlich des Fleegamwai bis zum Madelwai“ in der diesem Vermerk als Anlage beigefügten Fassung.

 

Die Amtsverwaltung erhält den Auftrag, diese Satzung in Januar 2022 so rechtzeitig bekannt zu machen, dass sie vor dem 31.01.2022 in Kraft tritt.

 

Norddorf auf Amrum, den 30.11.2021

 

Joachim Rück als von der Kommunalaufsicht des Kreises Nordfriesland

Bestellter Beauftragter gem. § 127 der Gemeindeordnung,

Vfg vom 03.11.2021 – Az.: 01.3.3-2207