Beschluss:
1. Die während der
öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes
abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange hat die Stadtvertretung geprüft und entsprechend
der Abwägungsvorschläge in der Anlage 4 „Auswertung der Stellungnahmen zur 5.
Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Wyk auf Föhr“ (Abwägungstabelle)
beschlossen.
2. Der Amtsdirektor wird
beauftragt denen, die Stellungnahmen abgegeben haben, das Ergebnis der heutigen
Beschlussfassung mitzuteilen.
3. Die Stadtvertretung
beschließt die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Wyk auf Föhr für
das Gebiet südlich des Laglumsweges, westlich der Kläranlage.
4. Die Begründung wird
gebilligt
5. Der Amtsdirektor wird
beauftragt die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Genehmigung vorzulegen
und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich
bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der
Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Sprechstunden
eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in
der Bekanntmachung anzugeben, dass der wirksame Flächennutzungsplan und die
zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse www.amtfa.de
eingestellt ist und über den digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein
zugänglich ist.
Die Stadtvertretung erteilt ihr Einvernehmen zur o. g. Beschlussempfehlung mit
folgenden Änderungen:
-
Die Flächenbezeichnung „Einrichtungen für den
städtischen Tourismusbetrieb“ soll geändert werden in „Einrichtungen für
städtische Eigenbetriebe“.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche
Anzahl der Vertreterinnen/ Vertreter: |
19 |
davon
anwesend: |
15 |
Ja-Stimmen: |
15 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Stimmenenthaltungen: |
0 |
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO waren keine Stadtvertreterinnen oder Stadtvertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Frau Dr. Ofterdinger-Daegel berichtet anhand der Vorlage.
Sachdarstellung mit Begründung:
Im Plangebiet der 5.
Änderung des Flächennutzungsplanes sollen auf der in Aussicht genommenen und in
städtischem Eigentum befindlichen Fläche drei Nutzungen untergebracht werden:
1. Der angrenzende
städtische Hafenbetrieb soll erweitert werden.
2. Für den DLRG soll eine
Möglichkeit für die Lagerung von Material und Ausrüstung geschaffen werden. In
diesem Zusammenhang sollen auch Personalunterkünfte entstehen können, die für
die ehrenamtlichen Jugendlichen und jungen Erwachsenen bestimmt sind, die in
den Sommermonaten zur Hilfe bei der Strandüberwachung auf die Insel kommen.
3. Im südlichen Teil des
Geltungsbereiches ist eine Erweiterungsfläche für die angrenzende Kläranlage
vorgesehen.
Mit der 5. Änderung des
Flächennutzungsplanes wird die verbindliche Bauleitplanung (Bebauungsplan Nr.
56) planungsrechtlich vorbereitet. Beide Bauleitpläne werden im
Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB aufgestellt. Gemäß § 8 Abs. 2 BauGB
sind Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Um
sicherzustellen, dass sich der Bebauungsplan zukünftig aus dem
Flächennutzungsplan entwickelt, wird im Rahmen der 5. Änderung des
Flächennutzungsplanes die Darstellung der Fläche des betroffenen Plangebietes
von „Fläche für Versorgungsanlagen/Abwasserbeseitigung“ in „Fläche für den Gemeinbedarf“
mit der Zweckbestimmung „Einrichtungen für den städtischen Tourismusbetrieb“
geändert.
Mit der Aufstellung der
Bauleitpläne wurde der Kreis Nordfriesland beauftragt. Die Umweltprüfung wurde
von dem Büro UAG - Umweltplanung GmbH, Kiel durchgeführt.
Aufgrund der in der
landesplanerischen Stellungnahme zur Planungsanzeige aus dem Jahr 2017
geäußerten Bedenken hinsichtlich der vorgesehenen Wohnnutzung in Kombination
mit möglichen Immissionen der benachbarten Nutzungen (gewerbeähnlicher
Betriebslärm, Kläranlage) wurden zum Bebauungsplan eine
Geruchsimmissionsprognose sowie ein Schallgutachten erstellt. Die Ergebnisse
sind in die Planung eingeflossen.
Alle vorgebrachten
Hinweise, die im Rahmen der Beteiligungsschritte
-
frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. §
3 Abs. 1 BauGB: 23.03.2021
-
frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB: August bis September 2020
-
Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB: 19.05. bis
21.06.20201
-
Beteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB: April bis Juni
2021
eingegangen sind, wurden entsprechend der beabsichtigten Entwicklung des Gebietes bei der Erstellung des Planentwurfes berücksichtigt.