Beschluss:

 

1.    Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 56 abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Stadtvertretung geprüft und entsprechend der Abwägungsvorschläge in der Anlage 4 „Auswertung der Stellungnahmen zu Bebauungsplan Nr. 56 der Stadt Wyk auf Föhr“ (Abwägungstabelle) beschlossen.

2.    Der Amtsdirektor wird beauftragt denen, die Stellungnahmen abgegeben haben, das Ergebnis der heutigen Beschlussfassung mitzuteilen.

3.    Aufgrund des § 10 des BauGB beschließt die Stadtvertretung den B-Plan Nr.56 für das Gebiet südlich des Laglumsweges, westlich der Kläranlage, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.

4.    Die Begründung wird gebilligt.

5.    Der Beschluss des B-Planes durch die Stadtvertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan ins Internet unter der Adresse www.amtfa.de eingestellt ist und über den digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.

 

Die Stadtvertretung erteilt ihr Einvernehmen zur Beschlussempfehlung mit folgenden Änderungen:

-       Die Flächenbezeichnung „Einrichtungen für den städtischen Tourismusbetrieb“ soll geändert werden in „Einrichtungen für städtische Eigenbetriebe“.

-       Anders als in anderen Bebauungsplänen im Gewerbegebiet ist hier keine Anpflanzverpflichtung festgelegt. Eine Eingrünung des Gebietes solle aber analog der anderen Gewerbegebietspläne vorgesehen werden.

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Vertreterinnen/ Vertreter:

19

davon anwesend:

15

Ja-Stimmen:

15

Nein-Stimmen:

0

Stimmenenthaltungen:

0

 

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO waren keine Stadtvertreterinnen oder Stadtvertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.


Frau Dr. Ofterdinger-Daegel berichtet anhand der Vorlage.

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Im Plangebiet des Bebauungsplans Nr. 56 sollen auf der in Aussicht genommenen und in städtischem Eigentum befindlichen Fläche drei Nutzungen untergebracht werden:

1.    Der angrenzende städtische Hafenbetrieb soll erweitert werden.

2.    Für den DLRG soll eine Möglichkeit für die Lagerung von Material und Ausrüstung geschaffen werden. In diesem Zusammenhang sollen auch Personalunterkünfte entstehen können, die für die ehrenamtlichen Jugendlichen und jungen Erwachsenen bestimmt sind, die in den Sommermonaten zur Hilfe bei der Strandüberwachung auf die Insel kommen.

3.    Im südlichen Teil des Geltungsbereiches ist eine Erweiterungsfläche für die angrenzende Kläranlage vorgesehen.

Mit der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes wird die verbindliche Bauleitplanung (Bebauungsplan Nr. 56) planungsrechtlich vorbereitet. Beide Bauleitpläne werden im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB aufgestellt. Gemäß § 8 Abs. 2 BauGB sind Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Um sicherzustellen, dass sich der Bebauungsplan zukünftig aus dem Flächennutzungsplan entwickelt, wird im Rahmen der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes die Darstellung der Fläche des betroffenen Plangebietes von „Fläche für Versorgungsanlagen/Abwasserbeseitigung“ in „Fläche für den Gemeinbedarf“ mit der Zweckbestimmung „Einrichtungen für den städtischen Tourismusbetrieb“ geändert.

Mit der Aufstellung der Bauleitpläne wurde der Kreis Nordfriesland beauftragt. Die Umweltprüfung wurde von dem Büro UAG - Umweltplanung GmbH, Kiel durchgeführt.

Aufgrund der in der landesplanerischen Stellungnahme zur Planungsanzeige aus dem Jahr 2017 geäußerten Bedenken hinsichtlich der vorgesehenen Wohnnutzung in Kombination mit möglichen Immissionen der benachbarten Nutzungen (gewerbeähnlicher Betriebslärm, Kläranlage) wurden zum Bebauungsplan eine Geruchsimmissionsprognose sowie ein Schallgutachten erstellt. Die Ergebnisse sind in die Planung eingeflossen.

Alle vorgebrachten Hinweise, die im Rahmen der Beteiligungsschritte

-       frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB: 23.03.2021

-       frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB: August bis September 2020

-       Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB: 19.05. bis 21.06.20201

-       Beteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB: April bis Juni 2021

eingegangen sind, wurden entsprechend der beabsichtigten Entwicklung des Gebietes bei der Erstellung des Planentwurfes berücksichtigt.