Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt nach Beratung des Planwerkes die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Jahr 2022.

 


Sachdarstellung mit Begründung:

 

Der Haushaltsplan des Jahres 2022 schließt nach dem Verwaltungsentwurf im Ergebnishaushalt mit einem Jahresverlust in Höhe von -168.000 EUR (Vj. -136.600) ab.

 

Hinweis zum Jahresergebnis 2020:

Das Jahresergebnis ist vorläufig. Das Ergebnis wird sich noch im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten (Abschreibungen/Erträge SoPo) verändern.

 

Im Haushaltserlass des Innenministers vom September 2021 wurden uns nachfolgende Prognosen zum Wirtschaftswachstum und zur Entwicklung des Steueraufkommens mitgeteilt. Die Daten für die Steuereinnahmen beruhen auf dem Ergebnis der Steuerschätzung von Mai 2021.

 

Die Entwicklung gegenüber dem Vorjahr (in Prozent) stellt sich wie folgt dar:

 

2020

2021

2022

2023

2024

Gemeindeanteil an der Einkommensteuer

1.308 Mio. EUR

1.359 Mio. EUR

+5 %

+5 %

+5 %

Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer

239 Mio. EUR

234 Mio. EUR

-12 %

+2 %

+4 %

Bedarfsunabhängige Zuweisungen § 32 FAG

-- Mio. EUR

134 Mio. EUR

+4 %

+3 %

+2 %

Schlüsselzuweisungen

Gesamtzahl liegt nicht vor

Gesamtzahl liegt nicht vor

+4 %

+4 %

+6 %

 

Durch örtliche Gegebenheiten kann jedoch auch von anderslautenden Ergebnissen ausgegangen werden (z.B. Gewerbesteuerrückgang durch individuelle Vorhaben).

 

Die Gemeinden können nach der aktuellen Steuerschätzung zwar in den nächsten Jahren weiter mit moderat steigenden Steuereinnahmen rechnen, jedoch ist der Haushaltskonsolidierungsdruck in den Kommunen ungebrochen.

Die Summe der ausgewiesenen jährlichen Abschreibungsbeträge abzüglich der Erträge aus der Auflösung von Sonderposten liegt gem. Gesamt-Ergebnisplan bei rd. 90.300 EUR. Bezogen auf das ausgewiesenen Jahresergebnis werden demnach die Abschreibungen aus den Einnahmen des Gemeindehaushalts nicht refinanziert bzw. erwirtschaftet.

 

Der Haushaltsplan des Jahres 2022 schließt nach dem Verwaltungsentwurf im Ergebnishaushalt im Vergleich zum Vorjahr um 31.400 EUR schlechter ab. Folgende erhebliche Veränderungen im Vorjahresvergleich sind zu benennen:

 

Sachkonto

2022

(in EUR)

Anmerkung

40210000 Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer

+24.300

Ergibt sich aus dem Finanzausgleich 2022

40510000 Leistungen nach dem Familienleistungsausgleich

-15.900

Wegfall der gesetzlichen Grundlage

41110000 Schlüsselzuweisungen

+50.800

Ergibt sich aus dem Finanzausgleich 2022

41310000 Allgemeine Zuweisungen Land

-71.000

Ausgleich Gewerbesteuermindereinnahmen abgeschlossen

44820000 Erträge aus Kostenerstattungen, Kostenumlagen Gemeinden (GV)   

+34.500

Erstattung Reinigungsentgelt Kläranlage

5261000 Dienst- und Schutzkleidung, persönliche Ausrüstungsgegenstände

-10.700

Geplante Anschaffungen der Feuerwehr sind abgeschlossen

53150000 Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke verb. Unternehmen

+8.600

Verlustausgleich an den Kurbetrieb Utersum

537210000 Kreisumlage

-5.800

Neue Berechnungsgrundlage der Kreisumlage

53722000 Amtsumlage

+14.900

Amtsumlage 51.02 %

54310000 Geschäftsaufwendungen

+23.900

Radwegekonzept + Quartierskonzept

54520000 Erstattung von Aufwendungen von Dritten aus lfd. Verw. Tätigkeit Gemeinden

+35.000

KiTa Zuschuss zukünftig hier geplant, vorher 54580000

54580000 Erstattung von Aufwendungen von Dritten aus lfd. Verw. Tätigkeit übrige Bereiche

-45.000

KiTa Zuschuss zukünftig unter 54580000

 

 

 

Ergänzende Hinweise:

 

Die Erträge (4er Konten) und Aufwendungen (5er Konten) des Ergebnishaushaltes orientieren sich zum größten Teil an den Ansätzen der Vorjahre, bzw. werden aufgrund der aktuellen Entwicklung, bzw. aufgrund der Mittelanmeldungen angepasst.

 

 

 

B: Finanzplan:

 

Die Investitionen sind im Detail im Investitionsplan bei einem Gesamtinvestitionsvolumen von 508.300 EUR ausgewiesen.

 

Im Produkt 111010 Gebäude und Liegenschaftsmanagement wurden in den Haushalt 2021 Mittel in Höhe von 360.000 € für den Kauf von Grundstücken eingeplant. Da die Mittel nicht komplett ausgeschöpft wurden, werden die restlichen Mittel nach 2022 übertragen.

Für den Kauf der Grundstücke soll ein Kredit in Höhe von 360.000 € aufgenommen werden, welcher bereits mit der Haushaltssatzung von 2021 von der Kommunalaufsicht genehmigt worden ist.

 

Im Produkt 126010 Gemeindefeuerwehr wurden für die Anschaffung eines neuen Feuerwehrfahrzeuges (LF 10) im Haushalt 2019 Mittel in Höhe von EUR 310.000 zur Verfügung gestellt. Die Haushaltsmittel werden in das Haushaltsjahr 2022 übertragen. Aufgrund des Ausschreibungsergebnisses werden hierfür im Haushalt 2022 zusätzliche 10.000 € eingeplant.

Von der Gemeinde Dunsum bekommt die Gemeinde Utersum, für das gemeinsame Feuerwehrfahrzeug, einen Zuschuss in Höhe von EUR 33.500.

 

Weiterhin waren in 2021 12.000 € für neue Rolltore eingeplant. Die Mittel werden ebenfalls nach 2022 übertragen. Im Haushalt 2022 werden hierfür zusätzliche 2.000 € eingestellt.

 

Im Produkt 538110 Kläranlage / Abwasserbeseitigung (SW) werden 500.000 € für die Erweiterung des Betriebsgebäudes eingeplant. Für die Maßnahme ist eine Kreditaufnahme in voller Höhe vorgesehen.

 

Ebenfalls eingeplant ist die Anschaffung eines Aufsitzmähers für die Summe von 6.800 €

 

Weiterhin stehen für kleinere Investitionen EUR 1.500 im Haushalt.

 

Die Herstellung der Kanalanschlüsse im Produkt 538130 Kanalnetz ist mit EUR 8.000 vorgesehen. Diese Kosten werden in gleicher Höhe von den Anschlussteilnehmern erstattet.

 

Für neue Straßenbeleuchtung wurden im Produkt 541003 Straßenbeleuchtung EUR 10.000 zur Verfügung gestellt. Die Mittel werden ebenfalls nach 2022 übertragen

 

Die Liquidität der Gemeinde beläuft sich zum 29. November 2021 auf rd. 314.035 EUR.

 

In dem Finanzplan (Zeile 42) ist eine Änderung des Bestandes an eigenen Finanzmitteln i.H.v. -202.600 EUR ausgewiesen.

 

 

 

Ergänzende Hinweise:

 

Eine Anhebung der Realsteuerhebesätze ist für 2022 in dem vorliegenden Haushaltsentwurf nicht eingeplant.

 

Es wird gleichwohl empfohlen, im Hinblick auf den unausgeglichenen Haushalt, Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen zu ergreifen. Bei dem vorliegendem Haushalt muss das Augenmerk auf das negative Ergebnis aus laufender Verwaltungstätigkeit (Zeile 18 im Ergebnisplan) und die Folgejahre gelegt werden. Nur durch Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen, die sowohl einnahmen- wie auch ausgabenseitig vorgenommen werden können, kann ein ausgeglichener Haushalt erzielt werden.

 

Verwiesen wird an dieser Stelle auf den Runderlass des Innenministeriums über Haushaltskonsolidierung und Gewährung von Fehlbetragszuweisungen. Hierin gelten für  Fehlbedarfsgemeinden für 2022 folgende Mindeststeuersätze:

 

Grundsteuer A 380%, Grundsteuer B 425%, Gewerbesteuer 380%, Hundesteuer erster Hund 120 EUR

 

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:           7 JA-Stimmen             1 NEIN-Stimme          0 Enthaltungen