Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 5

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt nach Beratung des Planwerkes die Haushaltssatzung und den Haushaltplan 2022.

 

 


Sachdarstellung mit Begründung:

 

A: Ergebnisplan:

 

Der Haushaltsplan des Jahres 2022 schließt nach dem Verwaltungsentwurf im Ergebnishaushalt mit einem Jahresverlust in Höhe von -94.800 EUR (Vj. -96.000 EUR) ab.

 

Hinweis zum Jahresergebnis 2020:

Das Jahresergebnis ist vorläufig. Das Ergebnis wird sich noch im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten (Abschreibungen/Erträge SoPo) verändern.

 

Im Haushaltserlass des Innenministers vom September 2021 wurden uns nachfolgende Prognosen zum Wirtschaftswachstum und zur Entwicklung des Steueraufkommens mitgeteilt. Die Daten für die Steuereinnahmen beruhen auf dem Ergebnis der Steuerschätzung von Mai 2021.

 

Die Entwicklung gegenüber dem Vorjahr (in Prozent) stellt sich wie folgt dar:

 

2021

2022

2023

2024

2025

Gemeindeanteil an der Einkommensteuer

1.359 Mio. EUR

1.392 Mio. EUR

+6 %

+6 %

+6 %

Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer

234 Mio. EUR

210 Mio. EUR

+2 %

+1 %

+1 %

Bedarfsunabhängige Zuweisungen § 32 FAG

134 Mio. EUR

155 Mio. EUR

-5 %

+2 %

+2 %

Schlüsselzuweisungen

Gesamtzahl liegt nicht vor

Gesamtzahl liegt nicht vor

+4 %

+6 %

+4 %

 

Durch örtliche Gegebenheiten kann jedoch auch von anderslautenden Ergebnissen ausgegangen werden (z.B. Gewerbesteuerrückgang durch individuelle Vorhaben).

 

Die Gemeinden können nach der aktuellen Steuerschätzung zwar in den nächsten Jahren weiter mit moderat steigenden Steuereinnahmen rechnen, jedoch ist der Haushaltskonsolidierungsdruck in den Kommunen ungebrochen.

 

Die Summe der ausgewiesenen jährlichen Abschreibungsbeträge abzüglich der Erträge aus der Auflösung von Sonderposten liegt gem. Gesamt-Ergebnisplan bei rd. 24.400 EUR. Bezogen auf das ausgewiesene Jahresergebnis werden demnach die Abschreibungen nicht aus den Einnahmen des Gemeindehaushaltes refinanziert bzw. erwirtschaftet.

 

Der Haushaltsplan des Jahres 2022 schließt nach dem Verwaltungsentwurf im Ergebnishaushalt im Vergleich zum Vorjahr um 1.200 EUR besser ab. Folgende erhebliche Veränderungen im Vorjahresvergleich sind zu benennen:

 

Sachkonto

2022

(in EUR)

Anmerkung

40130000 Gewerbesteuer

-10.000

Anpassung

4021 Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer

+20.900

Ergibt sich aus dem Finanzausgleich

40510000 Leistungen nach dem Familienleistungsausgleich

-17.700

Wegfall der gesetzlichen Grundlage

41110000 Schlüsselzuweisungen

+103.600

Ergibt sich aus dem Finanzausgleich

41310000 Allgemeine Zuweisungen Land

-33.200

Ausgleich Gewerbesteuermindereinnahmen abgeschlossen

41420000 Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke Gemeinden

+30.000

Gruppenförderungssätze gem. § 57 KiTaG für Standortgemeinden

52210000 Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens

+24.000

Unterhaltung Grandwege und Schwarzdecken erhöht

53410000 Gewerbesteuerumlage

-2.900

Finanzausgleich

53721000 Kreisumlage

+3.500

Finanzausgleich

53722000 Amtsumlage

+31.600

Amtsumlage 51,02% gem. Finanzkraft

54520000 Erstattungen von Aufwendungen von Dritten aus lfd. Verw.Tätigkeit Gemeinden

+103.300

KiTa Gebühren, welche im Vorjahr unter 54580000 eingeplant worden sind

54580000 Erstattungen von Aufwendungen von Dritten aus lfd. Verw.Tätigkeit übrige Bereiche

-80.000

KiTa Gebühren nun unter 54520000 eingeplant

 

Ergänzende Hinweise:

 

Die Erträge (4er Konten) und Aufwendungen (5er Konten) des Ergebnishaushaltes orientieren sich zum größten Teil an den Ansätzen der Vorjahre, bzw. werden aufgrund der aktuellen Entwicklung, bzw. aufgrund der Mittelanmeldungen angepasst.

 

B: Finanzplan:

 

Die Investitionen sind im Detail im Investitionsplan mit einem Gesamtvolumen von 43.000 € ausgewiesen.

 

Im Produkt 126010 Gemeindefeuerwehr sind 1.000 € für eventuelle Anschaffungen eingeplant.

 

Im Produkt 541001 Straßen, Wege und Plätze war der Neubau des Gehweges im Westerstieg eingeplant. Die Mittel hierfür sollen nach 2022 übertragen werden. Weiterhin plant man mit Mehrkosten in Höhe von 20.000 €, welche in 2022 eingeplant sind. Für die Maßnahme wurde bereits ein Darlehen über 130.000 € genehmigt, welches um die weiteren 20.000 erhöht werden soll.

 

Weiterhin ist die Schaffung eines Bouleplatzes vorgesehen. Die Kosten in Höhe von 20.000 € teilen sich auf die Produkte 541001 Straßen, Wege und Plätze (6.800 €) und 575003 Tourismus, Kur- und Fremdenverkehr (13.200 €) auf. Eine entsprechende Förderung von insgesamt 80 % der Summe wurde ebenfalls entsprechend aufgeteilt.

 

Für den Kauf von neuen Bänken sind im 575003 Tourismus, Kur- und Fremdenverkehr 2.000 € vorgesehen.

 

Die Investitionen, mit Ausnahme des Neubaus des Gehweges, sollen aus der Liquidität der Gemeinde beglichen werden.

 

Die Liquidität der Gemeinde beläuft sich zum 07.12.2021 auf  227.369,01EUR.

In dem Finanzplan (Zeile 42) ist eine Änderung des Bestandes an eigenen Finanzmitteln i.H.v.   -97.4000 EUR ausgewiesen.

 

Ergänzende Hinweise:

 

Eine Anhebung der Realsteuerhebesätze ist für 2021 in dem vorliegenden Haushaltsentwurf nicht eingeplant.

 

Es wird gleichwohl empfohlen, im Hinblick auf den unausgeglichenen Haushalt, Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen zu ergreifen. Bei dem vorliegendem Haushalt muss das Augenmerk auf das negative Ergebnis aus laufender Verwaltungstätigkeit (Zeile 18 im Ergebnisplan) und die Folgejahre gelegt werden. Nur durch Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen, die sowohl einnahmen- wie auch ausgabenseitig vorgenommen werden können, kann ein ausgeglichener Haushalt erzielt werden.

 

Verwiesen wird an dieser Stelle auf den Runderlass des Innenministeriums über Haushaltskonsolidierung und Gewährung von Fehlbetragszuweisungen. Hierin gelten für  Fehlbedarfsgemeinden für 2021 folgende Mindeststeuersätze:

 

Grundsteuer A 380%, Grundsteuer B 425%, Gewerbesteuer 380%, Hundesteuer erster Hund 120 EUR

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:           5 Ja-Stimmen