Beschluss:
Der Wahl des Herrn Heiko Twardziok zum Wehrführer der FFW Wyk und der Wahl
des Herrn Kai Sönnichsen zum stellvertretenden Wehrführer der FFW Wyk sowie
deren Ernennung zu Ehrenbeamten der Stadt Wyk auf Föhr für die Dauer von sechs
Jahren wird gemäß § 11 Abs. 3 des Brandschutzgesetzes zugestimmt.
Herr Barnert berichtet anhand der Vorlage.
Auf der Jahreshauptversammlung der FFW Wyk auf Föhr am
09.02.2008 ist der bisherige Wehrführer, Herr Heiko Twardziok, erneut
für sechs Jahre zum Wehrführer der Stadt Wyk auf Föhr gewählt worden.
Herr Twardziok erfüllt nach wie vor die brandschutzrechtlichen Voraussetzungen
für das Amt eines Gemeindewehrführers.
Gleichzeitig hat die Versammlung der FFW Wyk Herrn Kai Sönnichsen zum
stellvertretenden Wehrführer der Stadt Wyk auf Föhr gewählt. Auch
diese Wahlzeit beträgt sechs Jahre.
Herr Sönnichsen erfüllt ebenfalls die brandschutzrechtlichen
Voraussetzungen für das gewählte Amt. Zur Durchführung eines noch fehlenden
Lehrgangs hat sich Herr Sönnichsen schriftlich verpflichtet.
Gemäß § 11 Abs. 3 des Brandschutzgesetzes bedarf die Wahl eines Gemeindewehrführers und seines Stellvertreters der Zustimmung der Stadtvertretung. Die Gewählten sind außerdem durch Aushändigung einer Urkunde für die Dauer von sechs Jahren zu Ehrenbeamten der Stadt Wyk auf Föhr zu ernennen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig