Erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss:
- Der
am 13. Februar 2003 beschlossene Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 33 für
das Gebiet begrenzt im Osten vom Fasanenweg, im Süden von der Gmelinstraße
und der Straße „Am Charlottenheim“, im Westen von einer Bautiefe westlich
des Drosselsteiges und des Amselweges sowie von der Strandstraße und im
Norden vom städtischen Grünstreifen wird in verschiedenen Punkten, wie in
dieser Vorlage sowie in der Anlage zur Vorlage Nr. 1387 beschrieben,
geändert. Weitere Anregungen und Bedenken werden gemäß Anlage zur Vorlage
Nr. 1387 berücksichtigt, teilweise berücksichtigt und auch nicht
berücksichtigt.
- Der
geänderte Entwurf sowie der Entwurf der Begründung dazu werden in den
geänderten nun vorliegenden Fassungen gebilligt.
- Die Entwürfe des geänderten Planes und der Begründung dazu sind nach § 3 Abs. 2 BauGB erneut öffentlich auszulegen, die Träger öffentlicher Belange sind erneut zu beteiligen und über die erneute Auslegungen zu informieren.
Stv Barnert ist bei Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht anwesend.
Stv Groten weist auf eine im Bau- und Planungsausschuss beschlossene
zusätzliche Änderung im Textteil B zum B-Plan 33 hin:
In Punkt Nr. 9 wurde der letzte Satz abgeändert zu „Gauben und
Dachflächenfenster sind über einem ausgebautem Dachgeschoss und in Spitzböden
nur in Krüppelwalmflächen zulässig.“
Abstimmungsergebnis: 15
Ja-Stimmen