Beschluss: ungeändert beschlossen

 

Erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss:

 

  1. Der am 13. Februar 2003 beschlossene Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 33 für das Gebiet begrenzt im Osten vom Fasanenweg, im Süden von der Gmelinstraße und der Straße „Am Charlottenheim“, im Westen von einer Bautiefe westlich des Drosselsteiges und des Amselweges sowie von der Strandstraße und im Norden vom städtischen Grünstreifen wird in verschiedenen Punkten, wie in dieser Vorlage sowie in der Anlage zur Vorlage Nr. 1387 beschrieben, geändert. Weitere Anregungen und Bedenken werden gemäß Anlage zur Vorlage Nr. 1387 berücksichtigt, teilweise berücksichtigt und auch nicht berücksichtigt.

  2. Der geänderte Entwurf sowie der Entwurf der Begründung dazu werden in den geänderten nun vorliegenden Fassungen gebilligt.

  3. Die Entwürfe des geänderten Planes und der Begründung dazu sind nach § 3 Abs. 2 BauGB erneut öffentlich auszulegen, die Träger öffentlicher Belange sind erneut zu beteiligen und über die erneute Auslegungen zu informieren.



 


Stv Barnert ist bei Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht anwesend.


Stv Groten weist auf eine im Bau- und Planungsausschuss beschlossene zusätzliche Änderung im Textteil B zum B-Plan 33 hin:
In Punkt Nr. 9 wurde der letzte Satz abgeändert zu „Gauben und Dachflächenfenster sind über einem ausgebautem Dachgeschoss und in Spitzböden nur in Krüppelwalmflächen zulässig.“

 


Abstimmungsergebnis:  15 Ja-Stimmen