Die am 29.01.1987 in Kraft getretene Ursprungsfassung des Bebauungsplanes Nr. 3 ist zwecks Anpassung an veränderte planerische Zielsetzungen der Gemeinde zwischenzeitlich 6-mal geändert worden und deshalb nur noch schwer lesbar. Diese Planungen werden durch eine Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Ortslage Mitte - West“ zusammengefasst; der Geltungsbereich der Neufassung ist jedoch nicht deckungsgleich mit der Ursprungsfassung.

Für die Flächen im Küsten- und Strandbereich, die im Eigentum des Landes Schleswig-Holstein (Wasserwirtschaftsverwaltung) stehen und bisher als Flächen des Meeresstrandes, Grünfläche - Schutzanpflanzung -, öffentliche Verkehrsfläche (Teil der nördlichen Wandelbahn als Wegeverbindung zum Strand) oder Hochwasserschutzanlagen - Uferschutzmauer - festgesetzt waren, besteht seitens der Gemeinde kein Planungserfordernis mehr. Maßnahmen zum Küstenschutz können effektiver auf der Grundlage des Landeswassergesetzes (LWG) umgesetzt werden.

Diejenigen nördlichen und südlichen Teilbereiche der Ursprungsfassung des Bebauungsplanes Nr. 3, die nicht von dessen Neufassung überdeckt sind, werden deshalb im formellen Verfahren aufgehoben.

Durch die Aufhebung von Teilen eines Bebauungsplanes im Strand- bzw. Küstenbereich, deren Flächen im Eigentum des Landes Schleswig-Holstein sind, werden umweltrelevante Belange nicht berührt; die Erstellung eines Umweltberichtes ist deshalb nicht erforderlich.

 

Die Teilaufhebung wird von der GV ohne Stellungnahme zur Kenntnis genommen.


Abstimmungsergebnis: einstimmig