Sitzung: 21.12.2021 Gemeindevertretung
Die am 29.01.1987 in Kraft getretene
Ursprungsfassung des Bebauungsplanes Nr. 3 ist zwecks Anpassung an veränderte
planerische Zielsetzungen der Gemeinde zwischenzeitlich 6-mal geändert worden
und deshalb nur noch schwer lesbar. Diese Planungen werden durch eine
Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Ortslage Mitte - West“
zusammengefasst; der Geltungsbereich der Neufassung ist jedoch nicht
deckungsgleich mit der Ursprungsfassung.
Für die Flächen im Küsten- und Strandbereich, die
im Eigentum des Landes Schleswig-Holstein (Wasserwirtschaftsverwaltung) stehen
und bisher als Flächen des Meeresstrandes, Grünfläche - Schutzanpflanzung -,
öffentliche Verkehrsfläche (Teil der nördlichen Wandelbahn als Wegeverbindung zum
Strand) oder Hochwasserschutzanlagen - Uferschutzmauer - festgesetzt waren,
besteht seitens der Gemeinde kein Planungserfordernis mehr. Maßnahmen zum
Küstenschutz können effektiver auf der Grundlage des Landeswassergesetzes (LWG)
umgesetzt werden.
Diejenigen nördlichen und südlichen Teilbereiche
der Ursprungsfassung des Bebauungsplanes Nr. 3, die nicht von dessen Neufassung
überdeckt sind, werden deshalb im formellen Verfahren aufgehoben.
Durch die Aufhebung von Teilen eines
Bebauungsplanes im Strand- bzw. Küstenbereich, deren Flächen im Eigentum des
Landes Schleswig-Holstein sind, werden umweltrelevante Belange nicht berührt;
die Erstellung eines Umweltberichtes ist deshalb nicht erforderlich.
Die Teilaufhebung wird von der GV ohne Stellungnahme zur Kenntnis
genommen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig