Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

Die anliegende 1. Nachtragssatzung zur Entschädigungssatzung der Stadt Wyk auf Föhr vom 20.12.2006 wird beschlossen.


Herr Barnert berichtet anhand der Vorlage.

 

 

1. Wehrführung

 

Die Entschädigungssatzung der Stadt Wyk auf Föhr vom 20.12.2006 sieht vor, dass dem Gemeindewehrführer/der Gemeindewehrführerin eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 123,00 Euro und ein monatliches Kleidergeld in Höhe von 8,00 Euro zu zahlen ist. Die Stellvertretung erhält eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 51,00 Euro und ein Kleidergeld von 4,00 Euro pro Monat.

 

Diese Entschädigungssätze sind seit dem 01.04.2007 nicht mehr aktuell. Durch Änderung der LandesVO über die Entschädigung von Wehrführungen und durch den Wechsel von einer amtsfreien zu einer amtsangehörigen Gemeinde hat sich die Höhe der Entschädigung wie folgt geändert:

 

Wehrführerentschädigung pro Monat = 96,00 Euro

Kleidergeld pro Monat = 9,00 Euro

 

Die Stellvertreter erhalten die Hälfte der Aufwandsentschädigung und des Kleidergeldes der Wehrführung.

 

Die Umstellung der Zahlung ist pünktlich zum 01.04.2007 erfolgt. Nicht erfolgt ist die Anpassung der Entschädigungssätze in der Entschädigungssatzung der Stadt Wyk auf Föhr. Da sich die Höhe der Entschädigungssätze der Landesverordnung regelmäßig in zeitlichen Abständen von drei bis vier Jahren ändert, sollte die Satzung pauschal festlegen, dass als Entschädigung die Höchstsätze der Entschädigungsverordnung festgesetzt werden. Diese Regelung ist landesweit üblich.

 

2. Jugendwart/in

 

Bereits im Jahre 2005 wurde vom Kreisjugendfeuerwehrausschuss auf die Entschädigungsregelung für die Jugendwarte der FFW hingewiesen. In Ziffer 2.5 der Entschädigungsrichtlinien für Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr heißt es:

 

„Jugendfeuerwehrwartinnen und –warte sollen eine Auslagenpauschale erhalten, die den Betrag von 36,00 Euro monatlich nicht übersteigen darf.“

 

Es sollte, weil es sich nicht um eine zwingende Vorschrift handelt, eine entsprechende Regelung in der städtischen Entschädigungssatzung aufgenommen werden, was bisher leider nicht geschehen ist. Wie der Kreisjugendfeuerwehrausschuss mitteilt, ist Wyk auf Föhr die einzige Gemeinde in Nordfriesland, die keine Entschädigung zahlt. Der Landesfeuerwehrverband SH setzt sich ebenfalls dafür ein, dass für die sehr wichtige Tätigkeit der Jugendfeuerwehr ein finanzieller Ausgleich erfolgen sollte.

 

 


Abstimmungsergebnis:            einstimmig