Um 19:30 Uhr fand die Darlegung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung des Bebauungsplans Nr. 1 sowie die Anhörung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB statt. Die Sitzung der Gemeindeversammlung beginnt daher verspätet um 20:10 Uhr.