Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Die Gemeinde Norddorf auf Amrum hält im sog. Trennsystem ein Kanalnetz für das Schmutzwasser und ein Kanalnetz für die Straßenentwässerung vor.

Im Zuge der geplanten umfangreichen Bauarbeiten an der Regenwasserkanalisation der Straßenentwässerung hat sich die Gemeinde mit der Frage der Regelung der Niederschlagswasserbeseitigungspflicht beschäftigt.

 

Um den Wasserhaushalt innerhalb der Gemeinde technisch sinnvoll zu gestalten, hat die Gemeinde beschlossen, die Pflicht zur Beseitigung des anfallenden Niederschlagswassers auf die Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer zu übertragen (§ 45 Landeswassergesetz S-H, LWG).

 

Da die Übertragung per Satzung zu regeln ist, ist dieser Beschlussvorlage ein entsprechender Satzungsentwurf beigefügt.

 

 

Beschluss:

Die in der Anlage beigefügte Satzung wird einstimmig beschlossen.

Die Satzung ist an die Wasserbehörde zur Genehmigung weiterzuleiten und bekannt zu machen.