Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss mit 11 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen:

 

zu a)  Behandlung der eingegangenen Anregungen und Bedenken

 

1.    Ein Träger öffentlicher Belange hat Bedenken und Anregungen vorgetragen (siehe Anlage zur Vorlage). Von Privatpersonen wurden ebenfalls Anregungen und Bedenken vorge­bracht (siehe Anlage zur Vorlage). Die während der öffentlichen Auslegung der Ände­rung 5a des Bebauungsplanes Nr. 20 vorgebrachten Stellungnahmen der Trägern öffentli­cher Belange werden (gemäß Anlage) berücksichtigt, teilweise berücksichtigt bzw. nicht berücksichtigt.   
Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen Träger öffentlicher Belange und die Privat­personen, die Anre­gungen und Hinweise vorgetragen haben, von diesem Beratungsergeb-nis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.  

 

Beschluss mit 9 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung:

 

zu b)  Satzungsbeschluss

 

2.     Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 92 der Landesbauordnung be­schließt die Stadtvertretung der Stadt Wyk auf Föhr die Änderung 5a des Bebauungs-planes Nr. 20, der Stadt Wyk auf Föhr für das Gebiet zwischen Umgehungsstraße L 214, Achtern Diek, Hemkweg und beiderseits des Kohharder Weges (Gewerbegebiet), insbesondere für den Bereich westlich der Straße Koogskuhl zwischen Hemkweg und Umgehungsstraße L 214, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text      (Teil B), als Satzung.

 

  1. Die Begründung wird gebilligt.

 

 

Beschluss mit 10 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen:

  1. Der Beschluss über die Änderung 5a des Bebauungsplanes Nr. 20 durch die Stadtver-tretung ist nach § 12 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 


Stv Groten erläutert die Vorlage Nr. 1365. Der Bau- und Planungsausschuss hat in seiner letzten Sitzung noch eine Klarstellung hinsichtlich der festgesetzten Anpflanzverpflichtung empfohlen. Demnach soll die Mindesthöhe der Anpflanzverpflichtung von 3m nur für den Bereich entlang der L 214 gelten. Grundsätzlich sei das Gewerbegebiet nach außen hin durch einen pflanzlichen Sichtschutz zu umgeben. Für die Vorgartenbereiche der gewerblichen Grundstücke entlang der Zufahrt über den öffentlichen Parkplatz sowie entlang der Straße Koogskuhl wird zwar auch eine Anpflanzverpflichtung festgesetzt, jedoch ohne diese Höhenfestlegung.


Stv Lorenzen bedankt sich bei der Verwaltung für die umfangreiche Ausarbeitung der Stellungnahmen in der Anlage zur Vorlage.

BV Hennig bittet auch hier, über die Punkte einzeln abzustimmen.