Beschluss: ungeändert beschlossen

 

Die Eilentscheidung des Bürgermeisters wird zur Kenntnis genommen.

 

 

 


 

Für ein Kommunaldarlehen bei der DG HYP war der Zins  in Höhe von 6,39 % bis zum 05.10.2003 festgesetzt. Die DG HYP hat von ihrem Recht aus dem Schuldschein, eine Neuanpassung des Zinssatzes ab 06.10.2003 zu verlangen bzw. ihn zu diesem Termin zu kündigen, Gebrauch gemacht. Die Restlaufzeit geht bis zum 15.06.2008, die Restschuld zum 06.10.2003 beträgt 16.350,90  €.

Insgesamt sind sieben Bankhäuser gebeten worden, aktuelle Konditionen für ein entsprechendes Ratendarlehen für die Restlaufzeit vorzulegen.

Das günstigste Angebot darauf unterbreitete die DG HYP mit einem Zinssatz von 3,50 %. Der Bürgermeister hat am 23.09.2003 gemäß § 65 Abs. 4 der Gemeindeordnung entschieden, dass das Darlehen, dem Angebot entsprechend, bei der DG HYP weitergeführt werden soll.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:  16 Ja-Stimmen