Beschluss: geändert beschlossen

Beschlussempfehlung:

 

Die Stadt Wyk auf Föhr erteilt unter folgenden Bedingungen ihre Zustimmung zur Benennung des Wattenmeeres als Weltnaturerbestätte der UNESCO:

 

  1. Die Grenzen des Welterbegebietes (Naturerbe) sind identisch mit den derzeit geltenden Grenzen des Nationalparks.

 

  1. Von einer angrenzenden Pufferzone wird abgesehen.

 

  1. Für die Nutzung in dem Gebiet gelten die Regelungen des jetzigen Nationalparkgesetzes. Darüber hinausgehende Einschränkungen, die aus dem Welterbe abgeleitet sind, darf es nicht geben. Die Erreichbarkeit der Strände in ST. Peter-Ording und zur Hamburger-Hallig muss gewährleistet sein. Dies ist durch Beschluss des Landtages und der Landesregierung abzusichern.

 

  1. Änderungswünsche der UNESCO, die sich nach Beantragung ergeben, bedürfen des Einvernehmens der Kreise Dithmarschen und Nordfriesland sowie der Kreisverbände der Gemeindetage Dithmarschen und Nordfriesland.

 

  1. Die Maßnahmen des Küstenschutzes, der Hafenentwicklung, die Aufrechterhaltung bzw. Herstellung eines tidefreien Fährverkehrs, die traditionellen Nutzungen und die Maßnahmen zur Entwicklung des Tourismus dürfen bei Vereinbarkeit mit dem geltenden Recht nicht durch die Auszeichnung als Welterbe eingeschränkt werden.

 

  1. Die vorstehend aufgeführten Bedingungen sind als verbindliche Geschäftsgrundlage vor Anmeldung durch Landtag und Landesregierung zu beschließen und vertraglich mit den Kreisen Dithmarschen und Nordfriesland zu vereinbaren.

 

7.   Die Stadt Wyk auf Föhr plädiert zusätzlich für die Anerkennung des nordfriesischen Wat-
         tenmeers als Weltkulturerbe der UNESCO.


Stv Groten erläutert kurz die Vorlage Nr. 1203/3.
Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss hat in seiner letzten Sitzung die Aufnahme eines weiteren Punktes empfohlen, nämlich die Anregung, das nordfriesische Wattenmeer zusätzlich als Weltkulturerbe anzumelden.

 


Abstimmungsergebnis:  16 Ja-Stimmen