Beschluss: geändert beschlossen

Der stellvertretende Vorsitzende macht deutlich, dass eine abschließende Stellungnahme momentan noch nicht notwendig ist. Am morgigen Donnerstag findet zu diesem Thema ein Gespräch beim Kreis Nordfriesland in Husum statt. Die eigentliche Abgabe der Stellungnahme soll bis zum 15.07.2008 erfolgen. Es soll versucht werden, aufgrund der bei uns anstehenden Kommunalwahlen, den Abgabetermin um einen Monat nach hinten zu verschieben. Jetzt erfolgt eine 1. Stellungnahme und nach den Wahlen die 2.

 

Herr Schmidt stellt die Vorlage vor. Im Anschluss erfolgt eine eingehende Diskussion, bei der folgende Änderungswünsche deutlich werden:

 

-         Der Punkt Schienenverkehr soll mit aufgenommen werden, weil es für die Insel Föhr sehr wichtig ist, wie die Touristen zu der Insel kommen.

-         Die Pflege der Fährrinnen ist ebenfalls sehr wichtig, weil bei Ebbe ein Anlegen der Schiffe so kaum möglich ist.

-         Das Krankenhaus sollte der Insel unbedingt erhalten bleiben, ganz gleich wie viele Betten gestrichen werden sollen.

-         Föhr darf nicht zum Windausschlussgebiet zählen. Die Voraussetzungen sind mehr als gegeben auf der Insel.

 

Die KG-Fraktion verteilt einen Beschlusstextentwurf zu Ziffer 2. Dieser sieht wie folgt aus:

 

Zu 2) Im Detail hält die Stadt Wyk auf Föhr (das Amt Föhr-Amrum) folgende Entwicklungsmöglichkeiten für die Insel Föhr für erforderlich:

 

Zu 2a) Tourismus:
In dem Schwerpunktraum „Tourismus und Erholung“, den die Gemeinden der Insel Föhr zusammen mit der Stadt Wyk auf Föhr bilden, werden zur Erweiterung des touristischen Angebotes und zur Struktur- und Qualitätsverbesserung zusätzlich zu den bestehenden Einrichtungen sowohl ein größeres hochklassiges Hotel als auch ein Wohnmobil- und Campingplatz zugelassen, da diese Angebote bislang fehlen.

 

Zu 2b) Energiegewinnung:
Auf der Insel Föhr, gelegen in der Region Uthlande, die durch den Meeresspiegelanstieg infolge des Klimawandels besonders bedroht ist, wird die Nutzung erneuerbarer Energien sowohl durch Solaranlagen als auch furch ein Repowering der vorhandenen Windkraftanlagen (Altanlagen) im Sinne der Ziffer 7.5.2 Absatz 14 zugelassen. Hier ergibt sich die Möglichkeit (eventuell im Rahmen einer Modell-Region Uthlande), durch eine eigene Präventionsstrategie vor Ort ein Zeichen zu setzen, das weder im Konflikt mit dem Landschafts- und Naturschutz noch mit der touristischen Nutzung steht, sondern im Gegenteil eine positive Image-Werbung ausübt und die Menschen am Urlaubsort für die Notwendigkeit des verstärkten Einsatzes regenerativer Energien sensibilisiert.

 

Es sollen alle Änderungen im Landesentwicklungsplan mit aufgenommen werden. Dies wird einstimmig beschlossen.

 

Die Verwaltung wird gebeten bis zur nächsten Stadtvertretersitzung am morgigen Donnerstag eine entsprechende Ergänzungsvorlage zu erstellen.


Abstimmungsergebnis:  9 Ja