Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

Die Zuweisung für Aufnahme und Integration gem. § 21 FAG wird weiterhin dem Haushalt des Amtes Föhr-Amrum zugeführt und nicht den jeweiligen Haushalten der Gemeinden.


Sachdarstellung mit Begründung:

 

Durch die grundlegende Änderung des Gesetzes über den kommunalen Finanzausgleich in Schleswig-Holstein (FAG) zum 01.01.2021 gibt es nunmehr den Bestandteil „Zuweisung für Aufnahme und Integration“, nach welchem dieser Teil des Finanzausgleich den zentralen und nicht zentralen Orte als Funktionsraum zur Verfügung gestellt wird.

Mit Schreiben des Kreises Nordfriesland vom 30.11.2021 wurde das Amt Föhr-Amrum aufgefordert, sich über die Verteilung abzustimmen. Der Aufwand für Aufnahme und Integration wird regelmäßig vom Amt Föhr-Amrum und nicht den amtsangehörigen Kommunen getragen.

 

Auch hier sei in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ein einstimmiger Empfehlungsbeschluss gefasst worden.


Abstimmungsergebnis:           einstimmig