Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

Der Amtsausschuss beschließt die der Vorlage als Anlage beigefügte öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Geschäftsführung des Landschaftszweckverbandes Föhr durch das Amt Föhr-Amrum.


Sachdarstellung mit Begründung:

 

Der Landschaftszweckverband Föhr verfügt gemäß § 10 der Verbandssatzung über keine eigene Verwaltung. Die Verwaltungsgeschäfte und Aufgaben der Finanzbuchhaltung werden durch das Amt Föhr-Amrum wahrgenommen. Hierzu hat der Zweckverband mit dem Amt Föhr-Amrum eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung nach § 19 a des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GkZ) zu schließen. Diese ist als Anlage beigefügt. 

 

Gemäß § 1 der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung überträgt der Zweckverband dem Amt Föhr-Amrum alle Verwaltungsgeschäfte. Das Amt Föhr-Amrum führt diese nach den Vorschriften der Zweckverbandssatzung und stellt alle hierfür erforderlichen Dienstkräfte und Einrichtungen zur Verfügung.

 

Nach § 3 der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung erhält das Amt Föhr-Amrum als Entschädigung für die Verwaltungsführung vom Zweckverband eine Personal- und Sachkostenpauschale. Die Personalkostenpauschale bemisst sich nach den jährlichen Kosten für eine bzw. einen mit 5 Wochenstunden Teilzeitbeschäftigte bzw. Teilzeitbeschäftigten der Entgeltgruppe 6, Entgeltstufe 6. Die Sachkostenpauschale beträgt jährlich 1.500,00 €.

 

Vergleichbare Regelungen zur Kostenerstattung enthalten auch die öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen, die zwischen den anderen beiden Föhrer Zweckverbänden (Zweckverband Dr. Carl-Haeberlin-Friesenmuseum Föhr und Zweckverband Tourismusverband Föhr) und dem Amt Föhr-Amrum geschlossen wurden.

 

Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Geschäftsführung ist durch die Verbandsversammlung des Landschaftszweckverbandes Föhr und den Amtsausschuss des Amtes Föhr-Amrum zu beschließen.

 

In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses sei ein einstimmiger Empfehlungsbeschluss gefasst worden.


Abstimmungsergebnis:           einstimmig