Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt Frau Braun Herrn Michelsen.

 

Herr Michelsen erläutert anhand der anliegenden Präsentation ausführlich den Sachstand zur Katastrophen-Alarm-Ordnung.

 

Für Föhr gebe es bereits einen Plan, der sich bewährt habe. Wenig Beachtung habe man allerdings bisher der Bereich „Energieversorgung“ geschenkt. Dies müsse nun angegangen werden.

 

Der Kreis habe die Ämter und Gemeinden aufgefordert, bis Ende 2023 die Katastrophen-Alarm-Ordnungen aufzustellen. Unabhängig davon beschäftige man sich beim Amt bereits seit dem Jahr 2020 mit der Thematik. Coronabedingt hätten einige Ortstermine nicht wahrgenommen werden können.

 

Zunächst sei eine Bestandsaufnahme gemacht worden, welche Einrichtungen eine Notstromversorgung hätten. Diese sei noch nicht komplett abgeschlossen.

 

Es werde nun die Katastrophen-Alarm-Ordnung für Föhr erneuert, die dann anschließend für den Bereich Amrum entsprechend angepasst werden soll.

 

Herr Michelsen betont, dass die Mitbürgerinnen und Mitbürger keine Rundumversorgung durch das Amt oder die Gemeinden erwarten könnten. Es sei ratsam, sich für Notfallsituationen ein vom Stromnetz unabhängiges Radiogerät (batteriebetrieben oder als Kurbelradio), eine Taschenlampe mit ausreichend Batterien und einen Campingkocher anzuschaffen und ausreichend Lebensmittel im Haus zu haben.

 

Neben den bereits aufgeführten Infrastruktureinrichtungen wird darum gebeten, auch die Apotheken mit in den Plan aufzunehmen.

 

Frau Braun bedankt sich für die Ausführungen und die bisher geleistete Arbeit bei Herrn Michelsen.