Frau Delius informiert anhand des anliegenden Informationsblattes. Sie macht deutlich, dass Frau Yvonne Peyser als zentrale Ansprechpartnerin zur Verfügung stehe.

 

Die Hilfsbereitschaft der Insulaner wird gelobt, jedoch sei dringend zu beachten, dass aus haftungsrechtlicher Sicht nur baurechtlich genehmigter Wohnraum für die Geflüchteten zur Verfügung gestellt werde. Für den Fall, dass Ferienwohnungen als Unterkunft angeboten werden, sei darauf zu achten, dass diese nicht in einer vertraglichen Bindung stünden, damit eine längerfristige Unterbringung der Geflüchteten gewährleistet werden könne.