Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

Es wird beschlossen, die Sanierung der Sportanlage der Eilun Feer Skuul zur Teilnahme am Förderprogramm „Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten – Programmjahr 2022“ anzumelden.


Sachdarstellung mit Begründung:

 

Die Sportanlage der Eilun Feer Skuul ist stark sanierungsbedürftig und soll für das Förderprogramm „Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten für das  Programmjahr 2022 “ angemeldet werden.

 

Der Bund-Länder-Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten wurde im Jahr 2020 auferlegt und geht mit dem Programmjahr 2022 in die dritte Runde.

 

Die Gemeinden sollen bei der zukunftsfähigen, nachhaltigen und modernen Entwicklung ihrer Sportstätteninfrastruktur unterstützt werden. Ausreichend verfügbare und gut ausgestattete Sportstätten sind als Teil der Daseinsvorsorge unverzichtbar. Sie sind damit ein wichtiger Bestandteil einer nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung.

 

Der Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten ergänzt die Städtebauförderung und verfolgt die Ziele:

 

• Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse;

• Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts und der sozialen

Integration aller Bevölkerungsgruppen;

• Förderung der Gesundheit der Bevölkerung.

 

Es werden voraussichtlich rd. 4,479 Mio. Euro an Bundes- und Landesmitteln für das Land Schleswig-Holstein zur Verfügung stehen. (Quelle: Bekanntmachung des Ministeriums für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung vom 30.04.2021 – IV 512)


Abstimmungsergebnis:           einstimmig