Da überwiegende Belange des öffentlichen Wohls sowie berechtigte Interessen Einzelner es erforderlich machen, sprechen sich die anwesenden Mitglieder der Gemeindevertretung einstimmig dafür aus, die Tagesordnungspunkte 9 bis 13 nicht öffentlich zu beraten.


Die Vorsitzende schlägt vor, die Tagesordnungspunkte 9 bis 13 nicht öffentlich beraten zu lassen, da überwiegende Belange des öffentlichen Wohls sowie berechtigte Interessen Einzelner es erforderlich machen. 

 


Abstimmungsergebnis:           Einstimmig bei 7 Ja-Stimmen