Durch den Zensus werde ermittelt, wie viele Menschen in Deutschland leben, wie sie wohnen und arbeiten. Zahlreiche Entscheidungen beruhen auf Bevölkerungs- und Wohnungszahlen (bspw. Einteilung der Wahlkreise, Länder- und kommunaler Finanzausgleich).

 

Methode:

-       Registergestützte Bevölkerungs-, Gebäude- und Wohnungszählung, ergänzt durch Haushaltebefragung sowie Erhebung an Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften

-       Gebäude- und Wohnungszählung durch unmittelbare Befragung der Eigentümerinnen und Eigentümer und Verwalterinnen und Verwalter

 

Für den Zeitraum der Erhebung (Mai bis Juli 2022) würden in HH und Schl.-H. insgesamt rund 6000 Interviewer/innen benötigt.

 

Für den Amtsbereich Föhr-Amrum sei durch den Kreis Nordfriesland ein Bedarf von 60 Erhebungsbeauftragten ermittelt worden (Amrum: 12, Föhr: 48). Aktuell fehlten auf Föhr 45 und auf Amrum 8 Erhebungsbeauftragte.

 

Die Interviewer/innen führten ca. 100 Befragungen vor Ort durch. Die Haushalte seien zur Auskunft verpflichtet.

 

Die Erhebungsbeauftragten würden zur Vorbereitung auf ihre Tätigkeit entsprechend geschult. Die Schulungen erfolgen in den Amtsgebäuden. Es werde eine Aufwandsentschädigung gewährt.

 

 

Sofern die benötigte Anzahl von freiwilligen Erhebungsbeauftragten nicht bis zum 31.03.2022 eingeworben werden könne, sehe § 5 Abs. 2 des Gesetzes zur Ausführung des Zensusgesetzes 2022 folgende Möglichkeit vor:

 

„Kreise, Gemeinden und Ämter benennen den Erhebungsstellen auf Ersuchen Bedienstete und stellen sie für die Tätigkeit als Erhebungsbeauftragte frei.“

 

Sollte dieser Fall eintreten, sei zu befürchten, dass sich eine Freistellung von Bediensteten des Amtes Föhr-Amrum spürbar auf den Dienstbetrieb der Verwaltung auswirke.