Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Enthaltungen: 1

Beschluss:

 

Dem Amtsausschuss wird empfohlen folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Amtsausschuss beschließt die als Anlage beigefügte Gebührensatzung für die Inanspruchnahme des Angebots der Betreuten Grundschule an der Öömrang Skuul in Nebel mit folgender Änderung in § 4 Abs. 2 (Ferienbetreuung, Gebühr):

 

„Die Gebühr für die wochenweise Teilnahme an der Ferienbetreuung beträgt 10,00 EUR pro Woche und pro Kind.“

 


Hess Hess übergibt das Wort wieder an Frau Haecks. Diese erläutert kurz anhand der Vorlage Nr. Amt/000373.

 

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Der Amtsausschuss des Amtes Föhr-Amrum hat in seiner Sitzung am 04.11.2021 beschlossen, die Gebührenpflicht für 2 weitere Jahre und damit  bis zum 31.07.2024 (Ende des Schuljahres 2023/2024) auszusetzen. Diese Änderung ist in den vorliegenden Satzungsentwurf eingearbeitet.

 

Im Rahmen eines Gesprächs, an dem die Bürgermeister der Amrumer Gemeinden, Vertreter/innen des Zweckverbandes Sicherheit und Soziales auf Amrum, der Leiter des Inselkindergartens Amrum, ein Vertreter des Schulausschusses sowie Vertreter/innen des Amtes Föhr-Amrum teilgenommen haben, ist um den durch eine Bedarfsabfrage aufgezeigten Betreuungsbedarf der Grundschulkinder auf Amrum zu decken, für die Sommer- und Herbstferien 2022 auch das zunächst –testweise- Angebot einer Ferienbetreuung thematisiert worden.

 

Das Angebot soll die letzten beiden Wochen der Sommerferien sowie die letzte Herbstferienwoche des Jahres 2022 und eine Betreuung in den Vormittagsstunden von 8.00 – 12.00 Uhr umfassen. Die Ferienbetreuung wird gegen einen Elternbeitrag in Höhe von 50,00 EUR pro Woche und pro Kind angeboten. Diese Kostenpflicht ist –vorbehaltlich der entsprechenden Beschlussfassung durch den Amtsausschuss (siehe hierzu Vorlage Nr. 380) – ebenfalls in den Satzungsentwurf eingearbeitet.

 

Aufgrund des Umfangs der Satzungsänderung sowie zur besseren Übersichtlichkeit ist seitens der Verwaltung der Weg der Neufassung der Gebührensatzung gewählt worden.

 

 

Im vorangegangenen Tagesordnungspunkt hat sich das Gremium eingehend mit dem Für und Wider der generellen Erhebung eines Elternbeitrags und dessen möglicher Höhe auseinander gesetzt. Die Ausschussmitglieder einigen sich darauf, den von der Verwaltung vorgeschlagenen Gebührensatz für die Ferienbetreuung abzusenken und über die Gebührensatzung mit einem auf 10,00 EUR geänderten Elternbeitrag pro Woche und pro Kind abzustimmen.


Abstimmungsergebnis:           8 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung