Beschluss: zurückgestellt

Der HGV beantragt, dass Fahrradständer, die Werbung tragen, von der Gebührenpflicht befreit werden sollen. Es wird angezweifelt, dass mit Werbung versehende Fahrradständer abseits des Geschäfts zulässig sind. Bgm. Roth bezweifelt ebenfalls, dass die Ortsgestaltungssatzung solche Werbeträger zulässt. Er weist darauf hin, dass werbefreie Fahrradständer gebührenfrei sind. Von der KG wird angeregt, mehr städtische Fahrradständer aufzustellen.

Herr Frädrich schlägt vor, auch diesen Antrag in den Fraktionen zu beraten.