Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

Der Amtsausschuss beschließt die als Anlage beigefügte 2. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung des Amtes Föhr-Amrum.

 


Frau Braun berichtet anhand der Vorlage Nr. Amt/000382:

 

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Die Hauptsatzung des Amtes Föhr-Amrum vom 23.07.2020 wurde mit der 1. Nachtragssatzung vom 09.02.2021 an die aktuelle Rechtslage angeglichen.

 

Aufgrund zwischenzeitlich erfolgter weiterer Gesetzesänderungen ist eine erneute Aktualisierung der Hauptsatzung erforderlich. In diesem Zuge soll die Hauptsatzung auch dahingehend angepasst werden, dass Bekanntmachungen des Amtes zukünftig durch Bereitstellung im Internet und nicht mehr wie bisher durch Abdruck in der Zeitung erfolgen. Die Internetbekanntmachung stellt eine kostengünstige Alternative zur Bekanntmachung über die Zeitung dar.

 

Im Folgenden werden die mittels einer 2. Nachtragssatzung vorzunehmenden Änderungen der Hauptsatzung vorgestellt und begründet. Die Nachtragssatzung ist als Anlage beigefügt.

 

§ 2 a

Sitzungen in Fällen höherer Gewalt

 

Mit der Aufnahme des § 2 a in die Hauptsatzung durch die 1. Nachtragssatzung vom 09.02.2021 wurden die formellen Voraussetzungen für die Durchführung von Sitzungen der Amtsgremien als Videokonferenz geschaffen.

 

§ 2 a Absatz 3 sieht bislang vor, dass in solchen Videokonferenzsitzungen Wahlen nicht stattfinden dürfen. Die zugrundeliegende Regelung der Gemeindeordnung (§ 35 a Abs. 3 GO) wurde jedoch mit Gesetz vom 25.05.2021 (GVOBl. 2021, S. 566) geändert. Seitdem sind Wahlen in Videokonferenzsitzungen grundsätzlich zulässig.

 

§ 2 a Absatz 3 wird daher wie folgt neu gefasst:

 

„(3) In einer Sitzung nach Absatz 1 und 2 findet eine Wahl im Falle eines Widerspruchs nach § 40 Abs. 2 GO durch geheime briefliche Abstimmung statt. Das Nähere regelt die Geschäftsordnung.“

 

§ 9

Verarbeitung personenbezogener Daten

 

§ 9 der Hauptsatzung regelt die Verarbeitung personenbezogener Daten der Mitglieder der Amts- und Gemeindegremien durch das Amt Föhr-Amrum.

 

Gemäß § 9 Absatz 2 Satz 1 verarbeitet das Amt Föhr-Amrum für den Zweck der Zahlung von Entschädigungen Anschrift und Kontoverbindung der Mandatsträgerinnen und Mandatsträger. Eine Übermittlung dieser Daten an Dritte findet nach § 9 Absatz 2 Satz 2 nicht statt.

 

§ 9 Absatz 2 Satz 2 entspricht jedoch nicht mehr den aktuellen steuerrechtlichen Meldepflichten, da gemäß § 8 Absatz 2 Mitteilungsverordnung die Anschrift verpflichtend dem Finanzamt mitzuteilen ist.

 

§ 9 Absatz 2 wird daher wie folgt neu gefasst: 

 

„(2) Darüber hinaus verarbeitet das Amt Föhr-Amrum Anschrift und Kontoverbindung der in Absatz 1 Satz 1 genannten Personen für den Zweck der Zahlung von Entschädigungen. Eine Übermittlung von Daten an das zuständige Finanzamt findet gemäß der Mitteilungsverordnung i.V.m. § 93 a Abgabenordnung statt. Eine darüber hinausgehende Übermittlung an Dritte findet nicht statt.“

 

§ 12

Veröffentlichungen

 

Bekanntmachungen des Amtes Föhr-Amrum erfolgen gemäß § 12 der Hauptsatzung bislang durch Abdruck in der Zeitung „Der Insel-Bote“. Aufgrund einer Änderung der Bekanntmachungsverordnung ist es mittlerweile zulässig, Bekanntmachungen auch ausschließlich im Internet zu veröffentlichen.

 

Die Internetbekanntmachung ist eine kosten- und zeitsparende ebenso wie bürgerfreundliche und nachhaltige Alternative zur Bekanntmachung über die Zeitung. Durch die Bereitstellung der Bekanntmachungen auf der Internetseite des Amtes (www.amtfa.de) entfallen nicht nur die Kosten für die Veröffentlichung in der Zeitung, sondern reduziert sich auch der Arbeitsaufwand für die zuständigen Mitarbeitenden in den Fachbereichen. Zudem können sich Bürgerinnen und Bürger jederzeit über aktuelle Bekanntmachungen des Amtes online informieren, ohne hierzu die Zeitung in gedruckter oder digitaler Form erwerben zu müssen. Darüber hinaus wird durch den Verzicht auf den Abdruck in der Zeitung die Umwelt geschont.

 

In technischer Hinsicht sind für den Umstieg auf die Internetbekanntmachung verschiedene Änderungen an der Webseite des Amtes vorzunehmen, eines grundlegenden Umbaus bedarf es jedoch nicht.

 

Zur Anpassung des § 12 der Hauptsatzung wird auf ein Formulierungsbeispiel des schleswig-holsteinischen Innenministeriums zurückgegriffen. § 12 Absatz 1 wird demnach wie folgt neu gefasst:  

 

„(1) Satzungen und Verordnungen des Amtes Föhr-Amrum werden durch Bereitstellung auf der Internetseite www.amtfa.de bekanntgemacht.“

 

Nach § 12 Absatz 1 wird ein neuer Absatz 2 eingefügt:

 

„(2) Jede Person kann sich Satzungen und Verordnungen kostenpflichtig zusenden lassen. Textfassungen werden in den Amtsgebäuden in 25938 Wyk auf Föhr, Hafenstraße 23 und 25946 Nebel, Strunwai 5 zur Mitnahme ausgelegt oder bereitgehalten.“

 

Die bisherigen Absätze 2 und 3 werden die Absätze 3 und 4.

 

In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses sei ein einstimmiger Empfehlungsbeschluss gefasst worden.


Abstimmungsergebnis:           einstimmig