Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

Dem Amtsausschuss wird empfohlen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüfte Jahresabschluss zum 31.12.2020 des Amtes Föhr-Amrum wird vom Amtsdirektor vorgelegt und wie folgt festgestellt:

 

Der Jahresabschluss wird auf 62.376.240,28 EUR Bilanzsumme festgesetzt.

 

Der ausgewiesene Jahresüberschuss beläuft sich auf 232.090,57 EUR.

 

Der Jahresüberschuss soll in Höhe von 174.504,19 EUR der Allgemeinen Rücklage und in Höhe von 57.586,38 EUR der Ergebnisrücklage zugeführt werden.

 

Der Jahresabschluss wird wie vorgelegt anerkannt und beschlossen.

 

Mit der o.a. Buchung / Verrechnung sowie der Bekanntmachung des Jahresabschlusses gem. § 14 Abs. 5 des KPG i. V. m. § 91 GO wird der Amtsdirektor des Amtes Föhr-Amrum beauftragt.

 

Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 968.639,40 EUR werden genehmigt.

 


Herr Hess übergibt das Wort an Frau Rothert. Diese erläutert anhand der Vorlage Nr. Amt/000384.

 

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Föhr-Amrum hat den Jahresabschluss 2020 des Amtes Föhr-Amrum mit seinen Bestandteilen gemäß § 44 GemHVO-Doppik, ausweislich des Prüfungsprotokolls beraten und wie folgt zum Abschluss in Anlehnung an § 91 GO festgestellt:

Der Haushaltsplan wurde im Wesentlichen eingehalten. Die Abweichungen liegen in vertretbarem Rahmen.

Die einzelnen Rechnungsbeträge wurden - soweit geprüft - sachlich und rechnerisch vorschriftsmäßig begründet und belegt.

Bei den Erträgen, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen sowie der Vermögens- und Schuldenverwaltung wurde - soweit geprüft – nach den geltenden Vorschriften verfahren.

Das Vermögen und die Schulden wurden richtig nachgewiesen.

Der Anhang zum Jahresabschluss ist vollständig und richtig.

 

Dem Jahresabschluss ist der Lagebericht beigefügt.

Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 968.639,40 EUR sollen in der nächsten Sitzung des Amtsausschusses genehmigt werden.

Hinweis: Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben sind u.a. auf Ausweisänderungen von zu buchenden Sachverhalten im Zusammenhang mit der engeren Auslegung der GemHVO-Doppik bzw. auf das Überschreiten von Haushaltsansätzen zurückzuführen.
Den über- und außerplanmäßigen Ausgaben stehen über- und außerplanmäßigen Einnahmen von 1.413.737,98 EUR gegenüber.

 

Der Planansatz der ordentlichen Aufwendungen (17) aus der Ergebnisrechnung beträgt 9.758.296,64 EUR. Dem gegenüber steht das IST mit 10.003.469,70 EUR. In dem IST sind die über- und außerplanmäßigen Ausgaben mit enthalten. Der Planansatz wurde somit um 245.173,06 EUR überschritten. Die Differenz resultiert im Wesentlichen aus höheren IST Abschreibungen.


Abstimmungsergebnis:           einstimmig