Die Tagesordnungspunkte 11 und 12 werden unter Ausschluss der Öffentlichkeit beraten.


Da überwiegende Belange des öffentlichen Wohls sowie berechtigte Interessen Einzelner es erforderlich machen, wird darüber abgestimmt die Tagesordnungspunkte 11 und 12 nichtöffentlich zu beraten.


Abstimmungsergebnis:           einstimmig dafür