Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 0, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die als Anlage beigefügte 2. Nachtragssatzung zur Verbandssatzung des Zweckverbandes „Sicherheit und Soziales auf Amrum“ wird beschlossen.


Sachdarstellung mit Begründung:

Die Landesverordnung über die Entschädigung der Wehrführungen der freiwilligen Feuerwehren und ihrer Stellvertretungen (Entschädigungsverordnung freiwillige Feuerwehren - EntschVOfF) regelt die Aufwandsentschädigungen der Wehrführer/innen, Gerätewart/innen und der/die Feuerwehrjugendwart/in sowie deren Stellvertreter/innen.

 

Das Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamt des Kreises Nordfriesland hat darauf aufmerksam gemacht, dass in der Verbandssatzung des Zweckverbandes „Sicherheit und Soziales auf Amrum“ festgelegt sein muss, dass die Kameraden/Kameradinnen – sofern gewünscht – den Höchstsatz erhalten. Die Verbandssatzung wird darum bei § 8 um Absatz 5 ergänzt.


Abstimmungsergebnis:           einstimmig dafür