Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

Der von der Verbandsversammlung geprüfte Jahresabschluss zum 31.12.2020 des Zweckverbandes Sicherheit und Soziales auf Amrum wird vom Verbandsvorsteher vorgelegt und wie folgt festgestellt:

 

Der Jahresabschluss wird auf 1.383.308,59 EUR Bilanzsumme festgesetzt.

 

Der ausgewiesene Jahresfehlbetrag beläuft sich auf 591,01 EUR.

 

Der Jahresfehlbetrag wird in Höhe von 591,01 EUR aus der Ergebnisrücklage entnommen.

 

Der Anteil an liquiden Mitteln an der Einheitskasse beträgt zum 31.12.2020 556.737,16 EUR.

 

Der Jahresabschluss wird wie vorgelegt anerkannt und beschlossen.

 

Mit der o.a. Buchung / Verrechnung sowie der Bekanntmachung des Jahresabschlusses gem. § 14 Abs. 5 des KPG i. V. m. § 91 GO wird der Amtsdirektor des Amtes Föhr-Amrum beauftragt.

 

Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 186.246,72 EUR werden genehmigt.


Sachdarstellung mit Begründung:

 

Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Sicherheit und Soziales auf Amrum hat den Jahresabschluss 2020 des Zweckverbandes Sicherheit und Soziales auf Amrum zu prüfen, zu beraten und wie folgt zum Abschluss in Anlehnung an § 91 GO festzustellen:

Der Haushaltsplan wurde im Wesentlichen eingehalten. Die Abweichungen liegen im vertretbaren Rahmen.

Die einzelnen Rechnungsbeträge wurden - soweit geprüft - sachlich und rechnerisch vorschriftsmäßig begründet und belegt.

Bei den Erträgen, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen sowie der Vermögens- und Schuldenverwaltung wurde - soweit geprüft – nach den geltenden Vorschriften verfahren.

Das Vermögen und die Schulden wurden richtig nachgewiesen.

Der Anhang zum Jahresabschluss ist vollständig und richtig.

 

Dem Jahresabschluss ist der Lagebericht beigefügt.

 

Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 186.246,72 EUR sollen in der Sitzung der Verbandsversammlung genehmigt werden.

 

Hinweis: Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben sind im Wesentlichen auf Ausweisänderungen von zu buchenden Sachverhalten im Zusammenhang mit der engeren Auslegung der GemHVO-Doppik bzw. auf das Überschreiten von Haushaltsansätzen zurückzuführen.

 

Den über- und außerplanmäßigen Ausgaben stehen über- und außerplanmäßige Einnahmen von 89.165,11 EUR gegenüber.

 

Der Planansatz der ordentlichen Aufwendungen (17) aus der Ergebnisrechnung beträgt 1.124.600,00 EUR. Dem gegenüber steht das IST mit 1.090.920,67 EUR. In dem IST sind die über- und außerplanmäßigen Ausgaben mit enthalten. Der Planansatz wurde somit um 33.679,33 EUR unterschritten.