Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Enthaltungen: 1

Beschluss:

 

1.    Die Gemeindevertretung beschließt zur Sicherung der Planung die Satzung über eine Veränderungssperre gemäß § 16 Abs. 1 Baugesetzbuch für das Gebiet der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 2 in der vorliegenden Fassung (Anlage 1).

2.    Der Beschluss der Veränderungssperre ist nach § 16 Abs. 2 Baugesetzbuch ortsüblich bekannt zu machen.

 


Bürgermeister Christiansen erläutert anhand der Beschlussvorlage und bittet anschließend um Abstimmung:

 

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Die Gemeindevertretung hat am 09.06.2022 die Aufstellung für die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 2 im gesamten Plangeltungsbereich beschlossen. Dabei wurden folgende Planungsziele festgelegt:

 

a.    Festsetzung eines sonstigen Sondergebietes gem. § 11 BauNVO mit der Zweckbestimmung „Dauerwohnen und Touristenbeherbergung“ über fast den kompletten Geltungsbereich , um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von Dauerwohnungen und Ferienwohnungen zu schaffen und die Umwandlung von Dauerwohnraum in Ferien- und Zweitwohnungen zu reduzieren bzw. zu unterbinden;

b.    Festsetzung einer Dauerwohnung je Gebäude und Beschränkung der touristischen Nutzung über Festsetzung eines Mindestanteils der Dauerwohnnutzung, um den Dauerwohnraum zu sichern und in Einklang mit der touristischen Nutzung zu bringen;

 

Mit dem Erlass der Veränderungssperre soll sichergestellt werden, dass während des Zeitraums der Aufstellung der Bebauungsplanänderung keine baulichen Anlagen errichtet werden dürfen, die den Zielen der Planung und den Bestimmungen des künftigen Bebauungsplans entgegenstehen.

 


Abstimmungsergebnis:           Ja:                   5 Stimmen

                                                Nein:                0 Stimmen

                                                Enthaltung:      1 Stimme