Da überwiegende Belange des öffentlichen Wohls sowie berechtigte Interessen Einzelner es erforderlich machen, sprechen sich die anwesenden Mitglieder der Gemeindevertretung einstimmig dafür aus, die Tagesordnungspunkte 12 bis 18 nichtöffentlich zu beraten. 

 


Die Vorsitzende schlägt vor, die Tagesordnungspunkte 12 bis 18 nicht öffentlich beraten zu lassen, da überwiegende Belange des öffentlichen Wohls sowie berechtigte Interessen Einzelner es erforderlich machen.  


Abstimmungsergebnis:           Einstimmig