Beschluss: Kenntnis genommen

Herr Hess führt in das Thema ein.

 

Es gebe Bestandswege, es würden aber auch zusätzliche Wege notwendig.

 

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Wie im Fachausschuss Föhr am 3. Juni 2021 beschlossen (Vorlage Nr.  Amt/000353, Punkt b), wurde die Erarbeitung eines Radverkehrskonzepts ausgeschrieben und im Oktober 2021 bei der Wasser- und Verkehrs- Kontor GmbH aus Neumünster in Auftrag gegeben, um eine baldige, den heutigen Standards entsprechende und durch Förderprogramme gestützte Sanierung und Erweiterung der Radverkehrsinfrastruktur auf Föhr zu ermöglichen.

 

Grundsatz bei der Konzeptionierung war und ist: Sofern möglich sollen Bestandswege und -straßen aufgewertet bzw. umwidmet werden, um eine deutliche Stärkung des Radverkehrs bei möglichst geringen Investitionssummen für die einzelnen Gemeindehaushalte zu erreichen. Zudem werden alle bestehenden und zukünftigen Förderprogramme auf Bundes- und Landesebene von der Arbeitsgruppe im Blick behalten und je nach Förderfähigkeit der Maßnahmen herangezogen.

 

Die Bestandsaufnahme inkl. ergänzender Verkehrszählung und Bilddokumentation wurde im ersten Quartal 2022 abgeschlossen. Das Hauptstreckennetz für den Radverkehr wurde identifiziert und erste geeignete investive und förderfähige Schlüsselmaßnahmen sind erstellt und werden zeitnah mit den betreffenden Gemeinden konkretisiert und die entsprechenden Förderanträge dazu gestellt.

 

Bedingt durch die Aufteilung Föhrs in 12 Gemeinden ist der verwaltungstechnische Aufwand auch mit Blick auf die Beantragung von Fördergeldern relativ hoch und kleinteilig, dennoch bilden alle Maßnahmen ein zusammenhängendes Konzept, das stufenweise zur Umsetzung gebracht wird und nur im Ganzen seinen Sinn und Zweck erfüllen kann.

Aus diesem Grund ist es entscheidend, dass alle Gemeinden sich durch die Umsetzung der sie betreffenden Einzelmaßnahmen am Konzept beteiligen, um die Schaffung eines attraktiven, alltagstauglichen Radverkehrsnetzes Föhr insgesamt nicht zu beeinträchtigen.

 

Weiteres Vorgehen:

Der Fachausschuss Föhr hat in eingangs genannter Sitzung im Jahr 2021 beschlossen, bei künftigen Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur die Verkehrsmittel des Umweltverbundes zu priorisieren, um eine nachhaltige, verkehrsmittelübergreifende Mobilität gegenüber dem motorisierten Individualverkehr zu stärken (Vorlage Nr.  Amt/000353, Punkt c). Der Radverkehr ist Teil des Umweltverbundes und das in Bearbeitung befindliche Konzept strebt eine solche Priorisierung und Stärkung an. Die Zustimmung der Föhrer Gemeinden zur vorgestellten Gesamtkonzeption wird daher vorausgesetzt.

 

Die Arbeitsgruppe bestehend aus Amt Föhr-Amrum, Föhr Tourismus GmbH und der Wasser- und Verkehrs- Kontor GmbH wird die Teilmaßnahmen mit den jeweiligen Gemeinden und Interessensgruppen abstimmen und beschließen, damit diese die notwendigen Eigenmittel in der Haushaltsplanung berücksichtigen können.

 

 

Denkbar sei es den Radweg entlang der L214 gegen Kostenerstattung durch das Land ggf. vorab schon in Planung zu geben.

 

Die Radwege sollten attraktiv gestaltet werden und mit Stopp-Punkten versehen werden. Die Beschilderung müsse einheitlich gestaltet werden. Alte Beschilderung müsse dann ersetzt werden.

 

Hinsichtlich gegebenenfalls weiterer notwendiger Anlehnbügel könne der Bedarf für die Gemeinden noch zeitnah gemeldet werden. Der Förderantrag müsse bis Ende Juni gestellt sein.

 

Für Radwege seien alternative Deckschichten denkbar. Dies sei finanziell sinnvoll.

 

Es wird deutlich gemacht, dass heute kein Beschluss möglich sei, da mögliche Maßnahmen in den jeweiligen Gemeindevertretungen beraten und beschlossen werden müssten.