Bürgermeister Riewerts berichtet, dass durch eine Klage aufgefallen sei, dass die Tempo-30-Limits auf Landesstraßen rechtswidrig seien. Ausnahmen gebe es nur in Bereichen von Bushaltestellen oder vor KiTas, Schulen oder ähnlichen Einrichtungen. Eine Aufhebung der Tempo-30-Zonen hätte auch die Aufhebung der Rechts-vor-links-Regel zur Folge.

Es hätte vom Land ein Angebot gegeben, die Straße zu übernehmen. Hiervon sehe man jedoch ab, da dies mit erheblichen Kosten verbunden sei.