Sitzung: 29.06.2022 Hafenausschuss
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 10
Vorlage: Stadt/002162/1
Beschlussempfehlung:
Die vorliegende 3.
Nachtragssatzung zur Entgeltordnung für die Benutzung des Bootskranes des
Städtischen Hafenbetriebes wird beschlossen.
Werkleiter von Stülpnagel berichtet anhand
der Vorlage.
Die Entgelte für die Benutzung des
Bootskranes wurden letztmalig im Jahr 2017 geändert. Aufgrund gestiegener Kosten für die
Unterhaltung des Kranes ist eine Erhöhung der Entgelte erforderlich. Es wird
angeregt, folgende Änderungen vorzunehmen:
·
Das Entgelt für jeden Kranvorgang wird von derzeit
35,00€ auf 40,00€ festgesetzt (netto).
·
Für das Mastsetzen/Mastlegen bei Segelbooten wird
das zusätzliche Entgelt von bisher 10,00€ auf 15,00€ erhöht.
Die vorgeschlagenen Änderungen wurden
entsprechend in der 3. Nachtragssatzung der Entgeltordnung berücksichtigt. Die
Satzung ist der Vorlage als Anlage beigefügt.
Auf Anfrage wird mitgeteilt, dass die
Abschreibung für den Bootskran im Laufe der Zeit bereits erwirtschaftet wurde.
Die laufenden Unterhaltungskosten sind jedoch in den letzten Jahren gestiegen,
so dass eine Erhöhung der Entgelte vorgenommen werden sollte. Eine
Grundüberholung sowie die Erneuerung der elektrischen Leitungen sind kürzlich
erfolgt, so dass von einem längeren störungsfreien Betrieb ausgegangen werden
kann. Der Hubzug für das Mastsetzen soll ggfs. zur kommenden Saison erneuert
werden.
Der Neubau eines Krans mit einer größeren
Tragkraft erscheint für eine nur kleine Anzahl größerer Boote aufgrund der
hohen Investitionskosten derzeit nicht gerechtfertigt. Die weitere Entwicklung
soll hier zunächst abgewartet werden. Ferner wäre bei einem Neubau zu gegebener
Zeit über einen neuen Standort im Bereich des Binnenhafens zu entscheiden.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig mit 10 Ja-Stimmen