Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 10

Beschlussempfehlung:

 

Die vorliegende 3. Nachtragssatzung zur Entgeltordnung für die Benutzung des Bootskranes des Städtischen Hafenbetriebes wird beschlossen.

 

 

 


Werkleiter von Stülpnagel berichtet anhand der Vorlage.

 

Die Entgelte für die Benutzung des Bootskranes wurden letztmalig im Jahr 2017 geändert.  Aufgrund gestiegener Kosten für die Unterhaltung des Kranes ist eine Erhöhung der Entgelte erforderlich. Es wird angeregt, folgende Änderungen vorzunehmen:

 

·         Das Entgelt für jeden Kranvorgang wird von derzeit 35,00€ auf 40,00€ festgesetzt (netto).

 

·         Für das Mastsetzen/Mastlegen bei Segelbooten wird das zusätzliche Entgelt von bisher 10,00€ auf 15,00€ erhöht.

 

 

Die vorgeschlagenen Änderungen wurden entsprechend in der 3. Nachtragssatzung der Entgeltordnung berücksichtigt. Die Satzung ist der Vorlage als Anlage beigefügt.

 

 

Auf Anfrage wird mitgeteilt, dass die Abschreibung für den Bootskran im Laufe der Zeit bereits erwirtschaftet wurde. Die laufenden Unterhaltungskosten sind jedoch in den letzten Jahren gestiegen, so dass eine Erhöhung der Entgelte vorgenommen werden sollte. Eine Grundüberholung sowie die Erneuerung der elektrischen Leitungen sind kürzlich erfolgt, so dass von einem längeren störungsfreien Betrieb ausgegangen werden kann. Der Hubzug für das Mastsetzen soll ggfs. zur kommenden Saison erneuert werden.

 

Der Neubau eines Krans mit einer größeren Tragkraft erscheint für eine nur kleine Anzahl größerer Boote aufgrund der hohen Investitionskosten derzeit nicht gerechtfertigt. Die weitere Entwicklung soll hier zunächst abgewartet werden. Ferner wäre bei einem Neubau zu gegebener Zeit über einen neuen Standort im Bereich des Binnenhafens zu entscheiden.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:           Einstimmig mit 10 Ja-Stimmen