Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 10

Beschlussempfehlung:

 

Unter Berücksichtigung der genannten Punkte wird der Auftrag für
die Erneuerung der Zufahrt zum Hafenamtsgebäude auf das Angebot des Bieters Arbeitsgemeinschaft DW Föhr Ackerum, Mönkebüller Straße 11, 25842 Langenhorn, gemäß Angebot vom 30.05.2022 zur Angebotssumme von insgesamt 66.094,99 € zu festen Einheitspreisen und zum Nachweis erteilt.

 

 

 

 

 

 


Bürgermeister Hess berichtet anhand der Vorlage.

 

Die vorhandene Zufahrt zum Hafenamtsgebäude besteht aus Schotter und ist mittlerweile stark beschädigt, so dass eine zeitnahe Erneuerung der Fläche vorgenommen werden muss. Der vorhandene Unterbau ist auszutauschen und neu zu verdichten. Die Oberfläche soll entsprechend asphaltiert werden.

 

Für die Durchführung der Arbeiten wurde ein Angebot der BG Eurovia/SAW eingeholt, die z.Zt. die Deichverstärkung ausführen. Eine weitere ortsansässige Firma wurde ebenfalls angefragt, diese hat jedoch aus Kapazitätsgründen abgesagt.

 

Die Angebotsendsumme beträgt 89.901,44€ brutto. Da die Kosten erheblich über den Schätzkosten liegen, wurde ein Alternativangebot mit einer leicht geänderten Fläche eingeholt. Ferner soll anstatt der Asphaltierung eine Pflasterung der Zufahrt vorgenommen werden. Die Angebotssumme für diese Variante beträgt 66.064,99 € brutto. 

 

Eine Prüfung der Nachweise zur Fachkunde, Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit
entsprechend §6 VOB/A wurde im Vorwege des Verfahrens mit positivem Ergebnis
durchgeführt. Die entsprechenden Nachweise wurden eingesehen. Das Unternehmen ist
als zur Durchführung der Baumaßnahme bekannt und geeignet einzustufen.
Rechnerische, technische und wirtschaftliche Prüfung der Angebote nach §16 Abs. 3 VOB/A
Die rechnerische, technische und wirtschaftliche Prüfung der Angebote wurde aufgrund der
Angebotspreise nicht beschränkt.

Bieter: Arbeitsgemeinschaft DW Föhr Ackerum, Langenhorn

I. Rechnerische Prüfung
Die rechnerische Prüfung ergab keine Rechenfehler. Es wurden keine Nachlässe,
Bedingungen oder Skonti gewährt.
Il. Technische Prüfung
Alle angebotenen Produkte entsprechen den Anforderungen der Leistungsbeschreibung.
III. Wirtschaftliche Prüfung
Auffälligkeiten bezüglich der Preisbildung sind nicht zu erkennen.

 

Bei der Beurteilung der Preise sind keine Unstimmigkeiten oder Auffälligkeiten aufgetreten.
Es lassen sich aus dem verbliebenden Angebot keine Formen des wettbewerbs- beschränkenden Verhaltens erkennen. Die Einheitspreise unterwerfen sich den
üblichen kalkulatorischen Schwankungen. Hinweise auf Mischkalkulationen lassen sich
nicht erkennen. Das Angebot ist unter Wettbewerbsbedingungen zu Stande gekommen und
deutet möglicherweise auf einen sehr guten Auftragsbestand der Firma in diesem Gebiet
hin.

Da nur ein Angebot abgegeben wurde, ist eine Überprüfung der Wirtschaftlichkeit nur durch
Erfahrungswerte abzuschätzen. Die Einheitspreise endsprechen den auf dem Mark üblichen
Konditionen und lassen keine Überteuerung erkennen.

 

Für die Maßnahme sind im Wirtschaftsplan Mittel in Höhe von insgesamt 45.000 € netto vorgesehen. Dies würde überplanmäßige Ausgaben von rd. 10.000 € netto bedeuten. Zur Finanzierung könnten eingesparte Mittel durch nicht ausgeführte Umbauarbeiten im Jahr 2022 verwendet werden. Aufgrund der Dringlichkeit der Maßnahme wird eine Auftragsvergabe empfohlen.


Abstimmungsergebnis:           Einstimmig mit 10 Ja-Stimmen