Mittelbrücke:

Ein Einwohner fragt, ob bereits eine Baugenehmigung für die Mittelbrücke vorliegen würde.

 

Der Bürgermeistert antwortet hierauf, dass der Antrag beim LKN zur Prüfung vorläge. Die Bearbeitung des Antrages dauert mindestens 3 Monate, in einigen Punkten muss vielleicht noch einmal nachgebessert werden.

 

Fußgängerzone:

Ein Einwohner berichtet, dass es in der Großen Straße bereits Stolperfallen gebe, besonders um Gullydeckel herum.

 

Die Große Straße werde nach Abschluss der Bauarbeiten noch einmal auf Stolperfallen überprüft. Absenkungen um Gullydeckel seien aber vorgesehen, um einen Ablauf zu gewährleisten.

 

B-Plan 6,  Altes Pastorat:

Es wird gefragt, ob auf dem Gelände ausschließlich Dauerwohnungen errichtet werden sollen.

 

Dies wird bejaht.

 

B-Plan 22, Neuapostolische Kirche:

Es wird gefragt, wer der Flächeneigentümer sei und ob hier eine Wohnbebauung möglich sei.

 

Es wird geantwortet, dass das Grundstück der Kirche gehören würde, es handelt sich derzeit um eine Gemeinbedarfsfläche, um eine Wohnbebauung zu ermöglichen wird der Bebauungsplan derzeit geändert.

 

Es wird weiter gefragt, ob es Auflagen für den Eigentümer gäbe und ob die Stadt Wyk nicht ihr gemeindliches Vorkaufsrecht ausüben wolle.

 

Es wird erwidert, dass das geplante Vorhaben über einen städtebaulichen Vertrag/Durchführungsvertrag gesichert wird. Ein Vorkaufsrecht könne nicht ausgeübt werden, da das Grundstück nicht verkauft werden soll. Ein Ankauf wäre aufgrund der Hohen Kaufpreise wohl auch nicht möglich.

 

Was wird auf diesem Gelände geplant?

 

Es werden Dauer- und Ferienwohnungen geplant. Ausführlich wird hierüber unter Tagesordnungspunkt 9 berichtet.