Über die beiliegenden Vorlagen soll in dieser Sitzung vorberaten werden.

 

Es sollen noch Gespräche mit dem HGV, FAU und der DEHOGA geführt werden, bevor die Satzung beschlossen werden soll.

 

Sinn der Gestaltungsrichtlinien soll auch sein, dass die Möblierung der Straßen noch sichtbar bleibt.

 

Es werden folgende Anregungen/Anmerkungen eingebracht:

 

-       Durch den geschwungenen Verlauf der Großen Straße werden kleinere Grundstücke und Gewerbetreibende stellenweise benachteiligt. Größere Geschäfte stellen an manchen Stellen so viele Warenständer auf die Straße, dass kleinere Geschäfte nicht mehr sichtbar sind. Wünschenswert wäre eine einheitliche Regelung, die kleinere Geschäfte nicht benachteiligt, z. B. dass nur ein Warenständer pro Geschäft aufgestellt werden darf.

 

-       Die Richtlinien seien an mancher Stelle überreguliert.

 

-       Die Richtlinien regulieren viel, es sei dennoch noch vieles möglich. Einige Gastronomiebetriebe müssen durch die Änderung noch Investieren.

 

Der gezeigte Satzungsentwurf sei eine gute Grundlage, um weiterführende Gespräche zu führen.

 

Der Ausschuss kann allerdings nicht verstehen, warum die Bearbeitung der Sondernutzung durch das Bauamt erfolgen würde und nicht durch das Ordnungsamt.