Sitzung: 27.06.2022 Rechnungsprüfungsausschuss
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 0, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: Uter/000220
Beschluss:
Der
Gemeindevertretung wird empfohlen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüfte
Jahresabschluss zum 31.12.2020 der
Gemeinde Utersum wird von der Bürgermeisterin vorgelegt und wie folgt
festgestellt:
Der Jahresabschluss
wird auf 5.317.570,17 EUR Bilanzsumme festgesetzt.
Der ausgewiesene Jahresfehlbetrag
beläuft sich auf 142.781,02 EUR.
Der Jahresfehlbetrag in Höhe von
142.781,02 EUR wird der Ergebnisrücklage entnommen.
Der Anteil
an liquiden Mitteln an der Einheitskasse beträgt zum 31.12.2020 528.911,17 EUR.
Der Jahresabschluss wird wie vorgelegt
anerkannt und beschlossen.
Mit der o.a.
Buchung / Verrechnung sowie der Bekanntmachung des Jahresabschlusses gem.
§ 14 Abs. 5 des KPG i. V. m. § 91 GO wird der Amtsdirektor des Amtes
Föhr-Amrum beauftragt.
Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 51.715,09 EUR werden
genehmigt.
Sachdarstellung mit Begründung:
Der
Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde Utersum hat den Jahresabschluss 2020 der Gemeinde Utersum mit seinen
Bestandteilen gemäß § 44 GemHVO-Doppik, ausweislich des Prüfungsprotokolls
beraten und wie folgt zum Abschluss in Anlehnung an § 91 GO festgestellt:
Der Haushaltsplan wurde im Wesentlichen eingehalten. Die Abweichungen liegen in
vertretbarem Rahmen.
Die einzelnen Rechnungsbeträge wurden - soweit geprüft - sachlich und
rechnerisch vorschriftsmäßig begründet und belegt.
Bei den Erträgen, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen sowie der
Vermögens- und Schuldenverwaltung wurde - soweit geprüft – nach den geltenden
Vorschriften verfahren.
Das Vermögen und die Schulden wurden richtig nachgewiesen.
Der Anhang zum Jahresabschluss ist vollständig und richtig.
Dem Jahresabschluss
ist der Lagebericht beigefügt.
Die über- / außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 51.715,09 EUR sollen in der nächsten Sitzung der Gemeindevertretung
genehmigt werden.
Hinweis: Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben sind im Wesentlichen auf Ausweisänderungen von zu buchenden Sachverhalten im Zusammenhang mit der engeren Auslegung der GemHVO-Doppik bzw. auf das Überschreiten von Haushaltsansätzen zurückzuführen.
Den über- und außerplanmäßigen Ausgaben stehen über- und außerplanmäßige Einnahmen in Höhe von 273.681,22 EUR gegenüber.
Der Planansatz der ordentlichen
Aufwendungen (17) aus der Ergebnisrechnung beträgt 1.272.300,00 EUR. Dem gegenüber steht das IST mit 1.230.234,53 EUR. In
dem IST sind die über- und außerplanmäßigen Ausgaben mit enthalten. Der Planansatz wurde somit um 42.065,47 EUR unterschritten.
Abstimmungsergebnis: einstimmig