Beschluss:
Die vorliegende 8.
Nachtragssatzung zur Entgeltordnung für den Städtischen Hafenbetrieb wird
beschlossen.
Herr Hartmann berichtet anhand der Vorlage.
Sachdarstellung mit Begründung:
Die Hafenentgelte für Sportboote werden seit dem Jahr 2017 in
unveränderter Höhe erhoben. Aufgrund allgemeiner Preissteigerungen, erhöhter
Unterhaltungsaufwendungen sowie der umfangreichen Investitionen im Bereich des
Sportboothafens sei eine Anpassung der Entgelte erforderlich. Es wird angeregt,
folgende Änderungen vorzunehmen:
- Das Anlegeentgelt für Gastlieger im
Sportboothafen wird von derzeit 2,00 € auf 2,50 € für jeden angefangenen
Meter Bootslänge festgesetzt (brutto). Ferner wird die bisher gewährte Ermäßigung,
nach 6 Tagen jeweils einen freien Liegetag zu gewähren, ersatzlos
gestrichen.
- Für die Inhaber von Dauerliegeplätzen
wird das Entgelt von 70,00 € auf 75,00 € je angefangenen Meter Bootslänge
erhöht (netto).
- Das Winterliegeentgelt wird von 30,00 €
auf 50,00 € je angefangenen Meter Bootslänge neu festgesetzt (netto).
Eine Anpassung von weiteren Tarifen in dieser Satzung erscheint derzeit
nicht erforderlich.
Die vorgeschlagenen Änderungen wurden entsprechend in der 8.
Nachtragssatzung der Entgeltordnung berücksichtigt. Die Satzung ist der Vorlage
als Anlage beigefügt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig