Beschluss:
Die vorliegende 3. Nachtragssatzung zur Entgeltordnung für die Benutzung
des Bootskranes des Städtischen Hafenbetriebes wird beschlossen.
Herr Hartmann berichtet anhand der Vorlage.
Sachdarstellung mit Begründung:
Die Entgelte für die Benutzung des Bootskranes wurden letztmalig im Jahr
2017 geändert. Aufgrund gestiegener
Kosten für die Unterhaltung des Kranes ist eine Erhöhung der Entgelte
erforderlich. Es wird angeregt, folgende Änderungen vorzunehmen:
- Das Entgelt für jeden Kranvorgang wird
von derzeit 35,00 € auf 40,00 € festgesetzt (netto).
- Für das Mastsetzen/Mastlegen bei
Segelbooten wird das zusätzliche Entgelt von bisher 10,00 € auf 15,00 €
erhöht.
Die vorgeschlagenen Änderungen wurden entsprechend in der 3.
Nachtragssatzung der Entgeltordnung berücksichtigt. Die Satzung ist der Vorlage
als Anlage beigefügt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig