Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9

Beschluss:

 

1.    Die Gemeindevertretung beschließt zur Sicherung der Planung die Satzung über eine Veränderungssperre gemäß § 16 Abs. 1 Baugesetzbuch für das Gebiet der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 in der vorliegenden Fassung (Anlage 1) mit der Bemerkung, dass in § 1, 3. Absatz die Nr. 2 wie folgt geändert wird: „Festsetzung einer Dauerwohnung je Wohngebäude und Beschränkung der touristischen Nutzung auf mindestens 60% für Dauerwohnen der zulässigen Geschossfläche, um den Dauerwohnraum zu sichern und in Einklang mit der touristischen Nutzung zu bringen.“

2.    Der Beschluss der Veränderungssperre ist nach § 16 Abs. 2 Baugesetzbuch ortsüblich bekannt zu machen.

 


Sachdarstellung mit Begründung:

 

Die Gemeindevertretung hat am 12.07.2022 die Aufstellung für die 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 im gesamten Plangeltungsbereich beschlossen. Dabei wurden folgende Planungsziele festgelegt:

 

1.    Festsetzung eines sonstigen Sondergebietes gem. § 11 BauNVO mit der Zweckbestimmung „Dauerwohnen und Touristenbeherbergung“ über den kompletten Geltungsbereich , um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von Dauerwohnungen und Ferienwohnungen zu schaffen und die Umwandlung von Dauerwohnraum in Ferien- und Zweitwohnungen zu reduzieren bzw. zu unterbinden;

2.    Festsetzung einer Dauerwohnung je Wohngebäude und Beschränkung der touristischen Nutzung über Festsetzung eines Mindestanteils der Dauerwohnnutzung, um den Dauerwohnraum zu sichern und in Einklang mit der touristischen Nutzung zu bringen;

3.    Der gewachsenen Dorfstruktur geschuldet soll ausnahmsweise nicht störendes Gewerbe zulässig sein.

 

Mit dem Erlass der Veränderungssperre soll sichergestellt werden, dass während des Zeitraums der Aufstellung der Bebauungsplanänderung keine baulichen Anlagen errichtet werden dürfen, die den Zielen der Planung und den Bestimmungen des künftigen Bebauungsplans entgegenstehen.

 


Abstimmungsergebnis:           9 Ja-Stimmen