Beschluss:
Die vorliegende 6.
Nachtragssatzung zur Entgeltordnung für die Vermietung von Strandkörben des
Städtischen Hafenbetriebes wird beschlossen.
Herr Schmidt
berichtet anhand der Vorlage.
Sachdarstellung mit Begründung:
Die Entgelte für die Vermietung von
Strandkörben werden seit dem Jahr 2017 in unveränderter Höhe erhoben. Aufgrund
allgemeiner Preissteigerungen, erhöhter Unterhaltungsaufwendungen im
Strandbereich sowie der umfangreichen Investitionen für die
Strandkorbvermietung ist eine Anpassung der Entgelte erforderlich. Folgende
Änderungen sollen vorgenommen werden:
- Das Entgelt
für einen Saisonkorb wird von derzeit 450,00€ auf 500,00€ erhöht.
- Der
Halbtagespreis wird von 6,00€ auf 8,00€ neu festgesetzt.
- Für die
Einzeltagespreise soll ein neues Tarifsystem eingeführt werden. Bei den
bisherigen Entgelten waren Ermäßigungen nach jeweils 7 Tagen Mietdauer
vorgesehen. Dieses System beinhaltet jedoch Ungerechtigkeiten bei längerer
Mietdauer und hat zu zahlreichen Beschwerden der Mieter geführt.
Die neue
Tarifgestaltung ist auch bei anderen Strandkorbvermietern üblich und schließt
diese Benachteiligungen aus.
Folgende Entgelte sollen neu festgesetzt werden:
Einzeltagespreise
Tage Betrag Tage
Betrag Tage
Betrag
1 12,00€ 8 73,00€ 15 127,00€
2 21,00€ 9 81,00€ 16 134,00€
3 30,00€ 10
89,00€ 17 141,00€
4 39,00€ 11
97,00€ 18 148,00€
5 48,00€ 12 105,00€ 19 155,00€
6 57,00€ 13 113,00€ 20 162,00€
7 65,00€ 14 120,00€ 21 168,00€
jeder
weitere Miettag 6,00 €
Die vorgeschlagenen Änderungen wurden
entsprechend in der 6. Nachtragssatzung der Entgeltordnung berücksichtigt. Die
Satzung ist der Vorlage als Anlage beigefügt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig