Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

 

Die vorliegende 8. Nachtragssatzung zur Entgeltordnung für den Städtischen Hafenbetrieb wird beschlossen.

 

 


Herr Schmidt berichtet anhand der Vorlage.

 

Sachdarstellung mit Begründung:

 

 

Die Hafenentgelte für Sportboote werden seit dem Jahr 2017 in unveränderter Höhe erhoben. Aufgrund allgemeiner Preissteigerungen, erhöhter Unterhaltungsaufwendungen sowie der umfangreichen Investitionen im Bereich des Sportboothafens ist eine Anpassung der Entgelte erforderlich. Es wird angeregt, folgende Änderungen vorzunehmen:

 

  • Das Anlegeentgelt für Gastlieger im Sportboothafen wird von derzeit 2,00€ auf 2,50€ für jeden angefangenen Meter Bootslänge festgesetzt (brutto). Ferner wird die bisher gewährte Ermäßigung, nach 6 Tagen jeweils einen freien Liegetag zu gewähren, ersatzlos gestrichen.

 

  • Für die Inhaber von Dauerliegeplätzen wird das Entgelt von 70,00€ auf 75,00€ je angefangenen Meter Bootslänge erhöht (netto).

 

  • Das Winterliegeentgelt wird von 30,00€ auf 50,00€ je angefangenen Meter Bootslänge neu festgesetzt (netto).

 

Eine Anpassung von weiteren Tarifen in dieser Satzung erscheint derzeit nicht erforderlich.

 

Die vorgeschlagenen Änderungen wurden entsprechend in der 8. Nachtragssatzung der Entgeltordnung berücksichtigt. Die Satzung ist der Vorlage als Anlage beigefügt.

 


Abstimmungsergebnis:           einstimmig