Beschluss:
Die vorliegende 8.
Nachtragssatzung zur Entgeltordnung für den Städtischen Hafenbetrieb wird
beschlossen.
Herr Schmidt
berichtet anhand der Vorlage.
Sachdarstellung mit Begründung:
Die Hafenentgelte
für Sportboote werden seit dem Jahr 2017 in unveränderter Höhe erhoben.
Aufgrund allgemeiner Preissteigerungen, erhöhter Unterhaltungsaufwendungen
sowie der umfangreichen Investitionen im Bereich des Sportboothafens ist eine
Anpassung der Entgelte erforderlich. Es wird angeregt, folgende Änderungen
vorzunehmen:
- Das Anlegeentgelt für Gastlieger im
Sportboothafen wird von derzeit 2,00€ auf 2,50€ für jeden angefangenen
Meter Bootslänge festgesetzt (brutto). Ferner wird die bisher gewährte
Ermäßigung, nach 6 Tagen jeweils einen freien Liegetag zu gewähren,
ersatzlos gestrichen.
- Für die Inhaber von Dauerliegeplätzen wird das
Entgelt von 70,00€ auf 75,00€ je angefangenen Meter Bootslänge erhöht
(netto).
- Das Winterliegeentgelt wird von 30,00€ auf
50,00€ je angefangenen Meter Bootslänge neu festgesetzt (netto).
Eine Anpassung von
weiteren Tarifen in dieser Satzung erscheint derzeit nicht erforderlich.
Die vorgeschlagenen
Änderungen wurden entsprechend in der 8. Nachtragssatzung der Entgeltordnung
berücksichtigt. Die Satzung ist der Vorlage als Anlage beigefügt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig