Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

 

Die vorliegende 3. Nachtragssatzung zur Entgeltordnung für die Benutzung des Bootskranes des Städtischen Hafenbetriebes wird beschlossen.

 

 

 


Herr Schmidt berichtet anhand der Vorlage.

 

Sachdarstellung mit Begründung:

 

 

Die Entgelte für die Benutzung des Bootskranes wurden letztmalig im Jahr 2017 geändert.  Aufgrund gestiegener Kosten für die Unterhaltung des Kranes ist eine Erhöhung der Entgelte erforderlich. Es wird angeregt, folgende Änderungen vorzunehmen:

 

  • Das Entgelt für jeden Kranvorgang wird von derzeit 35,00€ auf 40,00€ festgesetzt (netto).

 

  • Für das Mastsetzen/Mastlegen bei Segelbooten wird das zusätzliche Entgelt von bisher 10,00€ auf 15,00€ erhöht.

 

 

Die vorgeschlagenen Änderungen wurden entsprechend in der 3. Nachtragssatzung der Entgeltordnung berücksichtigt. Die Satzung ist der Vorlage als Anlage beigefügt.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:           einstimmig