Beschluss:
Die vorliegende 3.
Nachtragssatzung zur Entgeltordnung für die Benutzung des Bootskranes des
Städtischen Hafenbetriebes wird beschlossen.
Herr Schmidt
berichtet anhand der Vorlage.
Sachdarstellung mit Begründung:
Die Entgelte für die Benutzung des
Bootskranes wurden letztmalig im Jahr 2017 geändert. Aufgrund gestiegener Kosten für die
Unterhaltung des Kranes ist eine Erhöhung der Entgelte erforderlich. Es wird
angeregt, folgende Änderungen vorzunehmen:
- Das Entgelt
für jeden Kranvorgang wird von derzeit 35,00€ auf 40,00€ festgesetzt
(netto).
- Für das
Mastsetzen/Mastlegen bei Segelbooten wird das zusätzliche Entgelt von
bisher 10,00€ auf 15,00€ erhöht.
Die vorgeschlagenen Änderungen wurden
entsprechend in der 3. Nachtragssatzung der Entgeltordnung berücksichtigt. Die
Satzung ist der Vorlage als Anlage beigefügt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig