Beschluss:
- Der Bebauungsplan Nr. 5 für das Gebiet „südlich des Petalumaweges und westlich des Nieblumweges“ soll wie folgt geändert werden:
- Für die Planung werden die folgenden Planungsziele festgelegt:
a.
Festsetzung
eines sonstigen Sondergebietes gem. § 11 BauNVO mit der Zweckbestimmung
„Dauerwohnen und Touristenbeherbergung“ über den kompletten Geltungsbereich ,
um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von
Dauerwohnungen und Ferienwohnungen zu schaffen und die Umwandlung von
Dauerwohnraum in Ferien- und Zweitwohnungen zu reduzieren bzw. zu unterbinden;
b.
Festsetzung
einer Dauerwohnung je Wohngebäude und Beschränkung der touristischen Nutzung
über Festsetzung eines Mindestanteils der Dauerwohnnutzung, um den
Dauerwohnraum zu sichern und in Einklang mit der touristischen Nutzung zu
bringen;
c.
Der
gewachsenen Dorfstruktur geschuldet sollen ausnahmsweise Läden und nicht
störende Handwerksbetriebe, die der Deckung des täglichen Bedarfs für die Bewohner
des Gebietes dienen zulässig sein.
- Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird das Bau- und Planungsamt des Amtes Föhr-Amrum beauftragt.
- Von der frühzeitigen Unterrichtung und
Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Beteiligung der
Öffentlichkeit) und § 4 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Beteiligung der Behörden
und sonstigen Trägern öffentlicher Belange) wird nach § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.
V. m. § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen.
- Der Flächennutzungsplan ist im Verfahren im Wege der Berichtigung anzupassen.
- Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs.
1 Satz 2 BauGB).
Bürgermeister Siewertsen berichtet anhand der Vorlage.
Abstimmungsergebnis: 8 Ja (einstimmig)