Herr Schmidt erläutert die als Tischvorlage verteilten Varianten des Bebauungsplanes Nr. 26b. Nach eingehender Diskussion, in der grundsätzlich verschiedene Meinungen zur Größenordnung der Baukörper ausgetauscht werden, wird die Verwaltung gebeten in einem Vermerk darzustellen welche rechtlichen Möglichkeiten zur Regelung der Verkaufsflächengröße bestehen. Dieses Thema soll vor der Dezembersitzung in den Fraktionen beraten werden.