Sitzung: 12.07.2022 Gemeindevertretung
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 1
Vorlage: Nord/000136/1
Sachdarstellung mit Begründung:
Die Gemeindevertretung hat am 30.03.2021 die
Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 für das Gebiet südöstlich
der Kirche, östlich vom Sjüürenwai, nördlich vom Hiaswai und beidseitig vom Nei
Stich beschlossen. Dabei wurden folgende Planungsziele festgelegt:
a)
Zur Schaffung der Rahmenbedingungen für
Dauerwohnraum für die ortsansässige Bevölkerung soll die bestehende Begrenzung
der maximalen Dauerwohnungen entfallen.
b)
Zur Sicherung von Dauerwohnraum für die
ortsansässige Bevölkerung soll darüber hinaus festgesetzt werden, dass je
Wohngebäude mindestens eine Dauerwohnung in einer noch zu bestimmenden Größe
vorhanden sein muss.
c)
Aufgrund der Grundstücksschnitte sollen
Nebenanlagen auch außerhalb der Baugrenzen zulässig sein. Ferner soll die
Überschreitung von Baugrenzen für Terrassen, Abgrabungen, Anbauten zugelassen
werden.
d)
Für die Grundstücke soll die Überschreitung der
festgesetzten GRZ (Grundflächenzahl) für Terrassen in einem noch zu
bestimmenden Umfang zulässig sein.
e)
Für die bestehenden Gebäude und sonstigen baulichen
Anlagen sollen Festsetzungen für einen erweiterten Bestandsschutz getroffen
werden.
Mit dem Erlass der Veränderungssperre soll
sichergestellt werden, dass während des Zeitraums der Aufstellung der
Bebauungsplanänderung keine baulichen Anlagen errichtet werden dürfen, die den
Zielen der Planung und den Bestimmungen des künftigen Bebauungsplans
entgegenstehen.
Beschlussempfehlung:
1.
Aufgrund des § 16 Abs. 1 Baugesetzbuch
beschließt die Gemeindevertretung die Veränderungssperre für den künftigen
Geltungsbereich der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 in der vorliegenden
Fassung (Anlage 1) als Satzung.
2.
Der Beschluss der Veränderungssperre ist nach
§ 16 Abs. 2 Satz 2 in Verbindung mit § 10 Abs. 3 Satz 2 bis 5 Baugesetzbuch
ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche
Anzahl der Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter: 9
Davon
anwesend: 5
Ja-Stimmen:
5
Nein-Stimmen:
0
Stimmenthaltungen:
0
Es war folgender Gemeindevertreter nach § 22
Gemeindeordnung ( GO ) von der Beratung ausgeschlossen; er war weder bei der
Beratung noch bei der Abstimmung anwesend: Peter Heck-Schau