Sitzung: 06.07.2022 Bau- und Planungsausschuss
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 0, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: Stadt/002355/1
Beschlussvorschlag:
1. Der Bebauungsplan Nr. 6
für das Gebiet „zwischen der Ocke-Nerong-Straße, Strandstraße, Nieblumstieg,
der Ost- und Nordgrenze des Friedhofes und dem Kirchweg“ soll im Bereich
zwischen der Ocke-Nerong-Straße und dem Nieblumstieg, östlich des Friedhofes
und der Bebauung im Bereich des Kirchweges sowie westlich der Bebauung im
Bereich der Straße Baben Dörp“ (Grundstück der St. Nicolai-Kirche) wie folgt
geändert werden:
a. Die Abgrenzung der
Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung „Kirchlichen Zwecken dienende
Gebäude“ soll entsprechend dem beabsichtigten Vorhaben angepasst werden, ein
Teil der Fläche soll als Wohngebiet ausgewiesen werden.
b. Die private Grünfläche
südlich der Gemeinbedarfsfläche soll in ein Wohngebiet geändert werden.
c. Die öffentliche
Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Spielplatz“ soll größtenteils in ein
Wohngebiet geändert werden. Ein kleiner Teil im Süden soll als Spielplatz
verbleiben.
d. Ergänzend sollen der
Erschließung dienende Verkehrsflächen festgesetzt werden.
e. In den Wohngebieten soll
eine ausschließliche Dauerwohnnutzung festgesetzt werden.
f. In den Baugebieten
sollen zusätzlich die Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung, zur Bauweise
und zur überbaubaren Grundstücksfläche entsprechend dem mit der Stadt abgestimmten
Plan zur Durchführung des Vorhabens und der Erschließungsmaßnahmen (Vorhaben-
und Erschließungsplan) geändert werden.
2. Es werden folgende
Planungsziele verfolgt:
a. Es sollen die
bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung des geplanten
Gemeindezentrums mit Pastorat geschaffen werden.
b. Es sollen die
bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von Dauerwohnungen
geschaffen werden, die den Anforderungen an die allgemeinen Anforderungen an
gesunde Wohnverhältnisse gerecht werden.
3. Der
Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2
BauGB).
4. Mit der Ausarbeitung des
Planentwurfs hat der Vorhabenträger das Büro „Stadtplanung Reggentin“ aus
Zarpen beauftragt. Mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange soll das Bau- und Planungsamt des Amtes
Föhr-Amrum beauftragt werden.
5. Von der frühzeitigen
Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Beteiligung der
Öffentlichkeit) und § 4 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Beteiligung der Behörden und
sonstigen Trägern öffentlicher Belange) soll nach § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.
V. m. § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen werden.
6. Es ist ortsüblich
bekannt zu machen, dass die Bebauungsplanänderung im beschleunigten Verfahren
nach § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB
aufgestellt werden soll.
7. Es ist ortsüblich
bekannt zu machen, dass sich die Öffentlichkeit im Bau- und Planungsamt des
Amtes Föhr-Amrum über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen
Auswirkungen der Planung unterrichten kann und innerhalb einer Frist von 14
Tage ab bewirkter Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses zur Planung äußern
kann (§ 13 a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB).
8. Der beiliegende
Kostenübernahmevertrag wird gebilligt.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche
Anzahl der Vertreterinnen / Vertreter: |
11 |
davon
anwesend: |
10 |
Ja-Stimmen: |
10 |
Nein-Stimmen: |
|
Stimmenenthaltungen: |
|
Der Ausschuss erteilt
sein Einvernehmen gemäß Beschlussempfehlung. Es solle geklärt werden, auf
Grundlage welchen Entwurfes weiter verfahren werden soll. Außerdem soll sichergestellt
werden, dass ausreichend Parkraum zur Verfügung steht.
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO
waren keine/ folgende Stadtvertreterinnen oder Stadtvertreter bzw.
satzungsgemäße Mitgliederinnen oder Mitglieder des Bau- und Planungsausschusses
von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der
Beratung noch bei der Abstimmung anwesend: -
Sachdarstellung und Begründung:
In der Sitzung am
06.02.2020 hat die Stadtvertretung einen Grundsatzbeschluss bezüglich der von
der St. Nicolai-Kirche geplanten Neugestaltung des kircheneigenen Grundstückes
zwischen der Ocke-Nerong-Straße und dem Nieblumstieg, östlich des Friedhofes
und der Bebauung im Bereich des Kirchweges sowie westlich der Bebauung im
Bereich der Straße Baben Dörp gefasst (siehe Vorlage: Stadt/002355). Die Kirche
plant auf dem Grundstück ein neues Gemeindezentrum mit Pastorat und unter
Einbeziehung des bestehenden Spielplatzes eine Wohnbebauung mit insgesamt 15
Wohneinheiten zu errichten. Das alte Pastorat wurde bereits abgerissen.
Die Stadtvertretung
hat am 06.02.2020 beschlossen
1.
unter
der Abwägung des öffentlichen Belanges zur Erhaltung historischer Bausubstanz
und des öffentlichen Belanges zur Schaffung bezahlbaren Wohnraumes für
Einheimische, einem nach den gesetzlichen Vorgaben zu stellenden Abrissantrag
stattzugeben,
2.
ein
Bauleitplanverfahren auf der Grundlage des vorgelegten Städtebaulichen
Entwurfes einzuleiten. Zur Ausführung kommt ein vorhabenbezogener Bebauungsplan
mit einem Durchführungsvertrag.